Begriff | Definition |
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Retrospektives Deckungskapital | In der Versicherungsmathematik bezeichnet das Deckungskapital einen Wert, der einem Versicherungsvertrag zu einem bestimmten Zeitpunkt im Versicherungsverlauf zugeordnet wird. Diese Wertzuordnung ist weder objektiv, noch eindeutig bestimmt. Aus unterschiedlichen Annahmen und Sichtweisen können sich verschiedene Werte ergeben, die jedoch alle unter den Begriff des Deckungskapitals fallen können. Deckungskapital bedeutet also nur, was der jeweilige Wert bedeuten soll. Eine konkrete Bestimmung von einem Wert beinhaltet das Deckungskapital zu diesem Zeitpunkt nicht. Versicherungsverträge wurden schon früher während des Versicherungsverlaufs bewertet, um den Umfang notwendiger Kapitalanlagen zur Deckung der aus dem Vertrag resultierenden Verpflichtungen bestimmen zu können. Die Bewertung erfolgte also zur Sicherung der Einhaltung von Verpflichtungen. Der Wert der notwendigen – nicht tatsächlich vorhandenen – Kapitalanlagen wurde Deckungskapital genannt. Unterschieden wird zwischen dem prospektiven Deckungskapital und dem retrospektiven Deckungskapital. Beim prospektiven Deckungskapital findet die Vertragsbewertung mit Blick auf die Zukunft statt. Vor dem Hintergrund der zukünftigen Vertragsabwicklung erfolgt die Bewertung der Differenz zwischen Leistungen, Kosten und zukünftigen Zahlungsausgängen zu zukünftigen Beiträgen und Zahlungseingängen. Vergangene Zahlungen aus dem Vertrag spielen beim prospektiven Deckungskapital keine Rolle. Das retrospektive Deckungskapital stammt aus der Bewertung eines Vertrages, bei der auch die in der Vergangenheit erfolgten Zahlungsströme Berücksichtigung finden. Das retrospektive Deckungskapital beschreibt, wie viel Versicherungsnehmer oder Versicherer mehr bezahlt haben, als sie erhalten haben. Das retrospektive Deckungskapital gewährt eine Vergangenheitssicht, beschreibt aber nicht den wirtschaftlichen Wert eines Versicherungsvertrages. Zugriffe - 255 |