Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Strafkaution

Bei einer Strafkaution handelt es sich um eine Sicherheitsleistung in Form von Geld, die bei der zuständigen Behörde hinterlegt werden muss, um eine Strafverfolgung abzuwenden. Die Erbringung von Strafkautionen kann zu den Leistungen einer Rechtsschutzversicherung und insbesondere Strafrechtsschutzversicherung oder Spezial-Strafrechtsschutzversicherung gehören und erfolgt bis zur vereinbarten Höhe als zinsloses Strafkautionsdarlehen.

Eine Strafkaution wird dann erhoben, wenn bei einem Verdächtigen nicht von einer dringenden Fluchtgefahr ausgegangen werden muss, aber dennoch eine Absicherung erfolgen soll. Zweck der Kaution ist die Vermeidung einer möglichen Inhaftierung bis zum Verhandlungstermin. Nach Zahlung der Kaution bleibt ein Angeklagter also bis zur Hauptverhandlung auf „freiem Fuß“. Strafkautionen werden als Geldbeträge hinterlegt. Die Stellung von Strafkautionen kann Bestandteil einer privaten Rechtsschutzversicherung sein. Strafkautionen werden von Rechtsschutzversicherungen sowohl im Inland als auch im Ausland gestellt. Dies, zumal im Ausland häufig strengere Regeln gelten.

Versicherungen bieten Strafkautionsdarlehen an. Löst sich der strafrechtliche Sachverhalt nach Kautionsstellung als unbegründet auf, wird die Strafkaution an die Versicherung zurückerstattet. Gleiches gilt, wenn es zu einer Verurteilung kommt und die Kaution durch Begleichung einer Geldstrafe oder Inhaftierung hinfällig wird. Es gibt jedoch auch Fälle, in denen Versicherungsnehmer die Strafkaution selbst an die Versicherung zurückerstatten müssen. Dies gilt dann, wenn die Strafkaution in ein Bußgeld oder in eine Strafe umgewandelt und von den Behörden einbehalten wird.

Synonyme: Strafkautionsdarlehen