Krankenversicherungen

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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Krankenzusatzversicherung als Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung beinhalten eine Basisversorgung, für die oftmals auch noch Zuzahlungen fällig werden. Wer über den Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenkassen hinaus versichert sein will, muss eine Krankenzusatzversicherung abschließen. Bei der Auswahl einer solchen Versicherung lassen sich die verschiedensten Bedürfnisse und Prioritäten in unterschiedliche Leistungspakete einbinden. Krankenzusatzversicherungen schließen die Leistungslücke zwischen der gesetzlichen Krankenkasse und den Leistungen der privaten Krankenversicherungen.

Unterschieden wird bei den Krankenzusatzversicherungen zwischen dem ambulanten und stationären Bereich. Sowohl die Versicherungsbeiträge als auch die Leistungen unterscheiden sich dabei sehr stark. Abzuwägen ist, welche Zusatzversicherung tatsächlich sinnvoll ist oder welche mehr verspricht als sie hält.

 

Krankenzusatzversicherung für den stationären Bereich

Wer auf eine freie Krankenhauswahl und Chefarztbehandlung Wert legt, kann mit einer solchen Zusatzversicherung durchaus den Status eines Privatpatienten erreichen. In den meisten Fällen besteht die Möglichkeit, die Chefarztbehandlung mit der komfortablen Genesung im Krankenhaus (Einbettzimmer) zu verbinden. Unbedingt notwendig ist diese Zusatzversicherung nicht, weil die pflegerische und ärztliche Versorgung in deutschen Krankenhäusern ohnehin auf einem hohen Niveau stattfindet. Die Zeiten, in denen Kassenpatienten in Schlafsälen mit mehr als fünf Betten untergebracht wurden, gehören der Vergangenheit an.

 

Zusatzversicherung für den ambulanten Bereich

Interessant ist diese Versicherung für all jene, die auf naturheilkundliche Behandlung großen Wert legen. In den meisten Fällen sind auch Erstattungen für Heil-und Hilfsmittel versicherbar.

Tagegelder

Im Rahmen einer Zusatzversicherung lassen sich auch Krankenhaustagegeld oder Krankentagegeldleistungen vereinbaren. Während wir dem Krankentagegeld durchaus positiv gegenüberstehen, halten wir das Krankenhaustagegeld für unnötig.

  • Das Krankentagegeld wird immer dann gezahlt, wenn der Versicherte vollständig arbeitsunfähig wird. Dazu genügt nicht das übliche Formular für eine Krankschreibung, sondern es mus der Versicherung immer ein entsprechendes (zahn-)ärztliches Attest vorgelegt werden. Sinnvoll ist das Krankentagegeld insbesondere für Selbstständige, die als freiwillig Versicherte keinen Anspruch auf Krankengeld haben, sowie Arbeitnehmer, die nach dem Wegfall des Krankengeldes nach in der Regel sechs Wochen nicht auf ihr bisheriges Gehaltsniveau verzichten wollen.
  • Das Krankenhaustagegeld setzt immer den stationären Aufenthalt im Rahmen einer Heilbehandlung voraus. Es genügt also nicht, arbeitsunfähig erkrankt zu sein. Die Versicherungsleistung wird sowohl bei Aufenthalten in Krankenhäusern als auch in Reha-Kliniken gezahlt.

 

Zahnzusatzversicherung

Es ist allgemein bekannt, dass die Kosten für einen hochwertigen Zahnersatz nicht von den gesetzlichen Krankenkassen getragen werden. Ohne eine Zusatzversicherung sind hier schnell mehrere Tausend Euro fällig, wenn Sie nicht im Sinne der Regelversorgung (ausreichende und zweckmäßige Lösung) versorgt werden möchten. Hier lohnt sich durchaus der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung, die je nach Tarif auch den großen Teil der Kosten für Inlays und Implantate übernimmt. 

 

Sehhilfen

Wenn gesetzlich Versicherte eine Brille oder Kontaktlinsen benötigen, werden sie mit den Anschaffungskosten in der Regel alleingelassen. Nur bei einer sehr starken Sehschwäche wird der Kauf der benötigten Sehhilfe bezuschusst. Da hilft eine private Zusatzversicherung weiter, die je nach Leistungsumfang einen Teilbetrag des Kaufpreises für Gläser und Fassung oder sogar die vollen Kosten übernimmt.

 

Auslandskrankenversicherung oder Reisekrankenversicherung

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Krankenkosten, die im Ausland entstehen, nur in der Höhe, in der sie in Deutschland entstanden wären. Ohne eine Auslandskrankenversicherung müssen Versicherte den Differenzbetrag selbst übernehmen. Das gilt nicht nur für die Behandlungs-, sondern auch für Medikamenten- und Verbandsmaterialkosten.

 

Die Kosten für eine Zusatzkrankenversicherung

Die Beiträge der Krankenzusatzversicherungen sind immer abhängig von den gewünschten Leistungen, dem Alter zum Vertragsabschluss, Vorerkrankungen und den Tarifen der Anbieter. Jeder sollte, bevor er eine solche Zusatzversicherung abschließt, einen Vergleich möglichst vieler Anbieter von Krankenzusatzversicherungen vornehmen. Sinnvoll ist es, wenn der Abschluss einer Krankenzusatzversicherung bereits in jungen Jahren erfolgt. Dann ist der Beitrag wegen des niedrigen Eintrittsalters gering, und in den meisten Fällen liegen noch keine Erkrankungen vor, die zu Beitragszuschlägen führen. Die Zusatzversicherungen zur gesetzlichen Krankenversicherung können bequem und kostenlos hier verglichen werden.

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