Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.
Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.
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Begriff | Definition |
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Hauptfälligkeit | Im Allgemeinen bezeichnet die Hauptfälligkeit den Zeitpunkt, zu dem Zahlungen wie Rechnungen oder Raten fällig werden. Sie ist in Verträgen festgelegt. Die Hauptfälligkeit einer Versicherung bezieht sich auf das Datum, an dem die Erstprämie fällig wird und der Versicherungsschutz beginnt. Welche Bedeutung hat die Hauptfälligkeit für den Versicherungsschutz? Wie wird die Hauptfälligkeit bestimmt? Kann die Hauptfälligkeit geändert werden? Was passiert nach der Hauptfälligkeit? Welche Rolle spielt die Hauptfälligkeit bei der Kündigung eines Versicherungsvertrages? Zusammenfassung |