Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Hauptfälligkeit

Als Hauptfälligkeit wird im Versicherungswesen der Zeitpunkt beschrieben, an dem der Versicherungsvertrag in Kraft tritt. Gleichzeitig bedeutet Hauptfälligkeit aber auch, dass die Versicherungsprämie zur Zahlung fällig wird. Ab dem Zeitpunkt, an dem die Prämie entrichtet wird, steht die Versicherungsgesellschaft auch unter Leistungspflicht. 

In der Kfz-Versicherung kann mit der Hauptfälligkeit auch das Datum verstanden werden, an dem der Versicherungsvertrag ausläuft. Bei vielen Kfz-Versicherungen ist dies der 31. Dezember. Erfolgt keine rechtzeitige Kündigung des Versicherungsvertrages, verlängert sich dieser um ein weiteres Jahr. Die Kündigung der Kfz-Versicherung muss mindestens vier Wochen vor der Hauptfälligkeit ausgesprochen werden; also in der Regel zum 30.11.. Auch bei der Kfz-Versicherung muss zur Hauptfälligkeit die Prämie entrichtet werden.

Zahlreiche Gesellschaften bieten im Bereich der Hausratversicherungen oder Unfallversicherungen mittlerweile auch sogenannte „unterjährige“ Hauptfälligkeiten an. Wird zum Beispiel ein Vertrag im März abgeschlossen, so läuft dieser auch im März des Folgejahres aus. Bei unterjährigen Hauptfälligkeiten beträgt die Kündigungsfrist in der Regel vier Wochen. Eine unterjährige Hauptfälligkeit kann den Vorteil haben, dass die Beiträge nicht auch noch neben vielen anderen Abbuchungen direkt zu Beginn des Jahres fällig werden und übermäßig belasten.

Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung und der Vollkaskoversicherung wird jedes Jahr der Schadenfreiheitsrabatt neu berechnet. Musste im Vorjahr kein Schaden reguliert werden, erhöht sich der Schadensfreiheitsrabatt und der Versicherungsnehmer erhält einen entsprechenden Nachlass. Stichtag zur Berechnung der Rabatte ist immer der 01. Januar. Von der neuen Schadenfreiheitsklasse profitieren Versicherungsnehmer jedoch erst bei der nächsten Prämienzahlung, die bei unterjähriger Hauptfälligkeit und jährlicher Zahlungsweise auch nach dem 01. Januar fällig sein könnte.