Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Inventarschaden

Bei einem Inventarschaden handelt es sich um einen Schaden an einer technischen oder kaufmännischen Einrichtung; beispielsweise an einem Möbelstück oder einem Computer in einem Unternehmen. Auch Lager mit Waren und Vorräten fallen unter das betriebliche Inventar. Inventarschäden können durch eine Geschäftsinhaltsversicherung gegen Beschädigungen, Verluste oder Zerstörungen abgesichert werden. Die Inventarversicherung versichert Inventarschäden durch Feuer, Hagel, Sturm, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser und andere Gefahren. Inhaltsversicherungen ähneln in ihrem Aufbau der privaten Hausratversicherung.

Das gesamte Inventar, das zu einem Betrieb gehört, kann durch eine Inhalts- oder Inventarversicherung abgesichert werden. In Unternehmen werden immer mehr moderne Techniken genutzt, die einen enormen Wert darstellen. Umso wertvoller eine Betriebseinrichtung mit technischer Ausrüstung ausfällt, desto höher ist auch das Schadensrisiko. Ein nicht versicherter Inventarschaden kann sich auch nachteilig auf den Wettbewerb auswirken, da in der Regel schnell Ersatz für den Erhalt der Produktionskraft beschafft werden muss, was einen großen finanziellen Spielraum erfordern kann.

Fällt ein Inventarschaden so umfangreich aus, dass ein Unternehmen aus diesem Grund seinen Betrieb vorübergehend einstellen muss, kann der Schaden über die Geschäftsinhaltsversicherung nur dann ausgeglichen werden, wenn eine Erweiterung um eine Betriebsunterbrechungsversicherung vorgenommen worden ist. Um ein Unternehmen adäquat gegen Inventarschäden abzusichern, muss die Versicherungssumme den aktuellen Wert des Inventars abdecken.