Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Nettoprämie

Die Nettoprämie zahlen Versicherungsnehmer für einen abgeschlossenen Versicherungsvertrag, um sich den Anspruch auf Versicherungsleistungen zu sichern. Berechnet wird die Nettoprämie oftmals zuzüglich von der Versicherungsgesellschaft kalkulierter Zuschläge, was dann die Bruttoprämie darstellt. Bei einigen Versicherungsverträgen entstehen Überschüsse, die Versicherungsnehmer in Form einer Gewinnbeteiligung ausgezahlt bekommen. In welcher Weise Versicherungsnehmer von der Überschussbeteiligung profitieren, ist vom Vertrag und der Gesellschaftsform der Versicherungsgesellschaft abhängig. Häufig erfolgt eine Gewinnausschüttung durch die Verrechnung mit den Bruttoprämien, sodass lediglich die Nettoprämie an die Versicherungsgesellschaft zu entrichten ist.

Wenn bei einer Versicherung die Versicherungsansprüche auch mittels Zahlung einer Einmalprämie erworben werden kann, entspricht die Nettoprämie dem Barwert der Versicherungsleistungen.

 

 

Synonyme: Zahlbeitrag