Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Nominalgüterversicherung

Eine Nominalgüterversicherung ist eine Sammelbezeichnung für alle Versicherungen, bei denen hauptsächlich rein nominelle Schäden gedeckt sind. Doch was genau bedeutet das und welche Versicherungen fallen unter diese Kategorie? In dieser Antwort werden wir uns genauer mit dem Begriff der Nominalgüterversicherung auseinandersetzen.

Was sind nominelle Schäden?
Nominelle Schäden beziehen sich auf finanzielle Verluste, die durch zusätzliche Ausgaben, entgehende Einnahmen oder Vermögensverluste entstehen. Im Gegensatz zu realen Schäden, bei denen tatsächliche physische Schäden an Personen oder Sachen vorliegen, sind nominelle Schäden rein finanzieller Natur. Sie können beispielsweise durch einen Rechtsstreit, einen Betriebsausfall oder einen Kreditausfall entstehen.

Welche Versicherungen fallen unter die Nominalgüterversicherung?
Zu den Haupterscheinungsformen zählen vor allem die Haftpflichtversicherung, die Rechtsschutzversicherung, die Betriebsunterbrechungsversicherung und die Kreditversicherung:

  • Haftpflichtversicherung
    Die Haftpflichtversicherung ist eine der bekanntesten Formen der Nominalgüterversicherung. Sie schützt den Versicherungsnehmer vor den finanziellen Folgen von Schäden, die er anderen Personen oder deren Eigentum zufügt. Dabei kann es sich um Sach-, Vermögens- oder Personenschäden handeln. Die Haftpflichtversicherung übernimmt in solchen Fällen die Kosten für Schadensersatzforderungen und eventuelle Gerichtsverfahren.

  • Rechtsschutzversicherung
    Die Rechtsschutzversicherung gehört ebenfalls zu den Nominalgüterversicherungen. Sie deckt die Kosten für rechtliche Auseinandersetzungen ab, die der Versicherungsnehmer führen muss. Dazu zählen beispielsweise Anwalts- und Gerichtskosten. Die Rechtsschutzversicherung kann sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen abgeschlossen werden und bietet somit Schutz vor finanziellen Belastungen durch Rechtsstreitigkeiten.

  • Betriebsunterbrechungsversicherung
    Die Betriebsunterbrechungsversicherung ist eine Versicherung für Unternehmen, die im Falle eines Betriebsausfalls aufgrund von Schäden am Betriebsgebäude oder der Betriebsausstattung greift. Sie übernimmt die Kosten für entgangene Gewinne und laufende Betriebskosten, um die Existenz des Unternehmens zu sichern. Somit schützt sie vor finanziellen Verlusten, die durch einen Betriebsausfall entstehen können.

  • Kreditversicherung
    Die Kreditversicherung ist eine Versicherung für Unternehmen, die sich vor Zahlungsausfällen schützen möchten. Sie deckt die Kosten für Forderungsausfälle ab, die durch zahlungsunfähige Kunden entstehen können. Somit sichert sie die Liquidität des Unternehmens und schützt vor Vermögensverlusten.

Zusammenfassung
Eine Nominalgüterversicherung deckt finanzielle Schäden, die nicht aus physischen Schäden resultieren, sondern aus Vermögensverlusten oder entgangenen Einnahmen. Dazu gehören Haftpflicht-, Rechtsschutz-, Betriebsunterbrechungs- und Kreditversicherungen. Diese Versicherungen übernehmen Kosten für Schadensersatz, rechtliche Streitigkeiten, entgangene Gewinne bei Betriebsausfall oder Forderungsausfälle durch insolvente Kunden. Sie dienen dem finanziellen Schutz von Personen oder Unternehmen.