Begriff | Definition |
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Nominalgüterversicherung | Bei einer Nominalgüterversicherung werden nominelle Schäden, also entgehende Einnahmen, zusätzliche Ausgaben oder andere Vermögensverluste abgesichert. Nominalgüterversicherungen treten hauptsächlich bei Haftpflichtversicherungen, Rechtsschutzversicherungen, Kreditversicherungen und Betriebsunterbrechungsversicherungen auf. Nominalgüterversicherungen grenzen sich von Personen- und insbesondere Sachversicherungen ab, die bei Beschädigungen und Verlust Sachwerte regulieren. Nominalgüterversicherungen übernehmen hingegen nur Risiken im Zusammenhang mit Geldgeschäften.
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