Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Obligatorische Rückversicherung

Bei einer obligatorischen Rückversicherung übernimmt die Rückversicherung von der Erstversicherung sämtliche Risiken aus einem bestimmten Versicherungsproduktes oder einer bestimmten Versicherungssparte. Es werden dabei nur allgemeine Angaben zu den Risiken und den Schadenserfahrungen aus der Vergangenheit gemacht. Der Rückversicherer wird Zessionär gegenüber dem Erstversicherer als Zedent.

Bei der obligatorischen Rückversicherung verpflichtet sich der Zedent, alle vertraglich definierten Risiken an den Zessionär zu übertragen. Dabei hat die Rückversicherung kein Ablehnungsrecht, sondern muss sich auf den Grundsatz von Treu und Glauben verlassen. Deswegen übernimmt die obligatorische Rückversicherung die Risiken auch ohne Einzelfallprüfung. Einzelne Risiken können nicht von der Deckung ausgeschlossen werden.