Begriff | Definition |
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Obligatorische Rückversicherung | Bei einer obligatorischen Rückversicherung übernimmt die Rückversicherung von der Erstversicherung sämtliche Risiken aus einem bestimmten Versicherungsproduktes oder einer bestimmten Versicherungssparte. Es werden dabei nur allgemeine Angaben zu den Risiken und den Schadenserfahrungen aus der Vergangenheit gemacht. Der Rückversicherer wird Zessionär gegenüber dem Erstversicherer als Zedent. Bei der obligatorischen Rückversicherung verpflichtet sich der Zedent, alle vertraglich definierten Risiken an den Zessionär zu übertragen. Dabei hat die Rückversicherung kein Ablehnungsrecht, sondern muss sich auf den Grundsatz von Treu und Glauben verlassen. Deswegen übernimmt die obligatorische Rückversicherung die Risiken auch ohne Einzelfallprüfung. Einzelne Risiken können nicht von der Deckung ausgeschlossen werden. Zugriffe - 1904 |