Begriff | Definition |
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Organisationsfonds | Die Gründung eines Versicherungsunternehmens ist u.a. von einem Organisationsfonds abhängig. Im Rahmen der Gründungsfinanzierung dient der Organisationsfonds als Kapital für die immateriellen Investitionen und für den Aufbau von Vertreternetz und Verwaltung. Umfang und Abläufe eines Organisationsfonds als Finanzinstrument richten sich nach §§ 9 II Nr. 5 VAG. Als Aufsichtsbehörde dient die BaFin. Gestellt wird ein Organisationsfonds häufig von den Aktionären einer als Aktiengesellschaft gegründeten Versicherungs-AG oder den Garanten eines VVaG (Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit). Ein Organisationsfonds dient auch als Bilanzierungsinstrument und soll bei nicht aktivierungsfähigen immateriellen Investitionen Anfangsverluste vermeiden. In der Bilanz des Versicherungsunternehmens wird der Organisationsfond dann als Eigenkapital in der Sparte der Kapitalrücklagen ausgewiesen.
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Orgafonds |