Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Prämiendifferenzierung

Bei einer Prämiendifferenzierung handelt es sich um eine Abstufung von den marktüblichen Prämienforderungen nach dem Äquivalenzprinzip. Von einer primären Prämiendifferenzierung wird gesprochen, wenn die zur Abstufung genutzten Risikomerkmale schon vorher erkennbar sind und deswegen bei der Versicherung von Einzelrisiken von Beginn an verwendet werden können. Dem gegenüber handelt es sich um eine sekundäre Prämiendifferenzierung, wenn die Abstufung von Prämien erst nach dem Schadenverlauf durchgeführt werden kann.

Viele private Versicherungen beruhen auf dem Prinzip, dass sich die Beiträge an den Risikosituationen einzelner Versicherungsnehmer orientieren. Für unterschiedliche Risiken müssen also auch unterschiedliche Prämien gezahlt werden. Diese Prämiendifferenzierung sichert demnach auch die Funktionsweise von Versicherungen generell sowie die Versicherbarkeit von Risiken. Die Prämiendifferenzierung nach belastbaren Risikomerkmalen entspricht dabei dem Gleichbehandlungsgrundsatz und sorgt für einen Risikoausgleich im Kollektiv der Versicherungsnehmer.