Begriff | Definition |
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Prolongation | Der Begriff der Prolongation stammt von dem lateinischen Wort „prolungare“ ab, was mit „verlängern“ übersetzt werden kann. Von einer Prolongation wird gesprochen, wenn es um eine Verlängerung von einer bestehenden Baufinanzierung als Anschlussfinanzierung geht. Laufen Baufinanzierungen und Sollzinsbindungen aus, bleibt bei Erstfinanzierungen häufig eine Restschuld zur Zahlung offen. Diese Summe können Darlehensnehmer entweder aus eigenen Mitteln ausgleichen oder für die Baufinanzierung eine Anschlussfinanzierung mit neuer Zinsbindungsfrist abschließen. Einige Monate vor Auslaufen der Baufinanzierung sollten Kreditnehmer mit ihrem Baufinanzierer über die Prolongation sprechen. Möglich ist auch, dass der Baufinanzierer vorab ein Angebot über eine Vertragsverlängerung übermittelt und die Konditionen dafür bereits vorschlägt. Bei Abschluss einer Prolongation bleiben die ursprünglichen Vertragsbedingungen bestehen. Nur Laufzeit und Sollzins werden neu vereinbart. Sofern die Prolongation beim gleichen Kreditinstitut durchgeführt wird, ist die Umsetzung unkompliziert und bedarf regelmäßig auch keiner Änderungen im Grundbuch. Als Alternative zur Prolongation wird eine Umschuldung betrachtet. Hierbei wird jedoch ein neuer Kreditvertrag über die Restschuld der Baufinanzierung abgeschlossen, was häufig auch bei einem anderen Kreditinstitut erfolgt. Bei einer Umschuldung wird eine Eintragung bzw. Änderung des Grundbuchs erforderlich, weshalb auch erneut Notar- und Gerichtskosten anfallen. Als Vorteil einer Umschuldung könnten sich Zinsersparnisse oder kürzere Laufzeiten auswirken.
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