Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Quartal

Mit einem Quartal wird ein Zeitraum von einem Vierteljahr bzw. von drei Monaten bezeichnet. Der Begriff „Quartal“ stammt aus dem Lateinischen und kann mit „Viertel“ übersetzt werden. Ein Jahr hat also vier Quartale, die häufig mit den römischen Ziffern I, II, III und IV oder aber Q1, Q2, Q3 und Q4 bezeichnet werden.

Aus wirtschaftlicher Sicht werden Daten und Informationen eines ganzen Geschäftsjahres oft in Quartalen dargestellt. Die quartalsweise Zusammenfassung betrifft insbesondere Aktiengesellschaften, die Quartalsberichte herausgeben. Aber auch einige Steuern müssen pro Quartal, also vierteljährlich, gezahlt werden.

Versicherungsrechtlich wird ein Jahr auch in vier Quartale aufgeteilt, bei denen jedes Quartal drei Monaten entspricht. Ärzte rechnen jeweils am Ende eines Quartals ihre Leistungen mit den gesetzlichen Krankenkassen ab. Bei privat Versicherten rechnen Ärzte immer unmittelbar nach dem Arztbesuch oder der Behandlung ab.

Bei Versicherungen ist es möglich, die Zahlung der Versicherungsprämie als Jahresbeitrag, Halbjahresbeitrag, Quartalsbeitrag oder Monatsbeitrag zu leisten. Die Vereinbarung von individuellen Zahlweisen kann mehr finanzielle Flexibilität bedeuten. Auf der anderen Seite werden die Beiträge bei Zahlungsweisen, die von der klassischen jährlichen Zahlungsweise abweichen, auch automatisch teurer. Wer bei Versicherungsbeiträgen sparen möchte, sollte eine jährliche Zahlung vereinbaren. Wer hingegen Wert auf kleinere Zahlbeträge und Flexibilität wählt, ist mit einer unterjährigen Zahlungsweise gut beraten. Hier kommt es auf die jeweiligen Aufschläge an, die verglichen werden sollten. Der Aufschlag bei unterjährigen Beitragszahlungen resultiert mitunter daraus, dass Versicherungsgesellschaft zur Verbuchung und Kontrolle der Zahlungseingänge deutlich mehr Personal- und Verwaltungsaufwand haben, der durch den Aufschlag abgegolten wird.