
FAQ
| Begriff | Definition |
|---|---|
| Rentenwahlrecht | Das Rentenwahlrecht ist eine vertraglich vereinbarte Möglichkeit bei bestimmten Lebensversicherungen. Es erlaubt dem Berechtigten, anstelle einer vorgesehenen einmaligen Kapitalleistung eine laufende, in der Regel lebenslange Rente zu wählen. Das Rentenwahlrecht ist damit gewissermaßen das Gegenstück zum Kapitalwahlrecht einer Rentenversicherung: Beim Rentenwahlrecht ist grundsätzlich eine Kapitalleistung vorgesehen, die in eine Rentenleistung umgewandelt werden kann. Beim Kapitalwahlrecht kann dagegen anstelle der vorgesehenen Rentenzahlung eine Kapitalauszahlung gewählt werden. Bei welchen Versicherungen gibt es ein Rentenwahlrecht?Ein Rentenwahlrecht kann insbesondere bei kapitalbildenden Lebensversicherungen vereinbart sein. Ob diese Möglichkeit besteht, ergibt sich aus dem jeweiligen Versicherungsvertrag und den Versicherungsbedingungen. Nicht jede Lebensversicherung enthält ein Rentenwahlrecht. Bei einer reinen Risikolebensversicherung steht beispielsweise die Absicherung des Todesfalls im Vordergrund; ein für die Altersvorsorge angesammeltes Vertragskapital, das später verrentet werden könnte, besteht dort grundsätzlich nicht. Wie funktioniert das Rentenwahlrecht?Ist im Vertrag eine Kapitalleistung vorgesehen und besteht ein Rentenwahlrecht, kann der Berechtigte innerhalb der vertraglich festgelegten Frist erklären, dass anstelle der Kapitalauszahlung eine Rente gezahlt werden soll. Das vorhandene Kapital wird dann nach den für den Vertrag maßgeblichen Bedingungen in eine laufende Rente umgerechnet. Wie hoch diese Rente ausfällt, hängt insbesondere vom verfügbaren Kapital und den für die Verrentung maßgeblichen vertraglichen beziehungsweise versicherungsmathematischen Grundlagen ab. Ist das Rentenwahlrecht gesetzlich vorgeschrieben?Nein. Es gibt kein allgemeines gesetzliches Rentenwahlrecht, nach dem bei jeder Lebensversicherung eine Kapitalleistung in eine lebenslange Rente umgewandelt werden kann. Entscheidend ist, ob eine solche Wahlmöglichkeit im Versicherungsvertrag vereinbart wurde. Das Versicherungsvertragsgesetz enthält zwar zahlreiche Vorschriften für Lebens- und Rentenversicherungen. Die Möglichkeit, zwischen einer vertraglich vorgesehenen Kapitalleistung und einer Rentenzahlung zu wählen, ergibt sich jedoch aus der konkreten Vertragsgestaltung. Was ist der Unterschied zwischen Rentenwahlrecht und Kapitalwahlrecht?Die Begriffe beschreiben entgegengesetzte Wahlmöglichkeiten. Bei einer Kapitallebensversicherung mit Rentenwahlrecht kann anstelle der vorgesehenen Kapitalleistung eine Rente gewählt werden. Bei einer privaten Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht ist dagegen grundsätzlich eine Rentenzahlung vorgesehen. Der Versicherungsnehmer kann unter den vertraglichen Voraussetzungen stattdessen eine vollständige oder teilweise Kapitalauszahlung wählen. Gerade bei älteren Lebens- und Rentenversicherungsverträgen sollte deshalb genau geprüft werden, welche Leistung ursprünglich vereinbart wurde und welches Wahlrecht tatsächlich besteht. Welche Folgen hat die Entscheidung für eine Rente?Mit der Wahl einer lebenslangen Rente wird das vorhandene Vertragskapital für die Finanzierung der laufenden Rentenzahlungen verwendet. Der Vorteil besteht vor allem darin, dass das sogenannte Langlebigkeitsrisiko abgesichert werden kann: Die vereinbarte lebenslange Rente wird grundsätzlich auch dann weitergezahlt, wenn die versicherte Person ein sehr hohes Alter erreicht. Im Gegenzug steht das für die Verrentung eingesetzte Kapital nicht mehr wie bei einer Kapitalauszahlung frei zur Verfügung. Welche Leistungen nach dem Tod der versicherten Person noch an Hinterbliebene gezahlt werden, hängt von den vereinbarten Regelungen ab, beispielsweise einer Rentengarantiezeit oder anderen Hinterbliebenenleistungen. Ist die Entscheidung für die Rentenzahlung widerruflich?Welche Fristen für die Ausübung des Rentenwahlrechts gelten und bis wann eine Entscheidung geändert werden kann, ergibt sich aus dem jeweiligen Versicherungsvertrag. Nach Beginn der Rentenzahlung kann die Entscheidung grundsätzlich nicht einfach rückgängig gemacht und das bereits verrentete Kapital stattdessen ausgezahlt werden. Deshalb sollten vor Ausübung des Wahlrechts insbesondere die angebotene Rentenhöhe, die zugrunde liegenden Berechnungsgrundlagen, mögliche Hinterbliebenenleistungen und die Alternative einer Kapitalauszahlung miteinander verglichen werden. Welche steuerlichen Folgen hat das Rentenwahlrecht?Ob eine Kapitalleistung oder eine Rentenzahlung gewählt wird, kann Auswirkungen auf die steuerliche Behandlung haben. Welche Regeln gelten, hängt unter anderem von der Art des Versicherungsvertrags, dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und der gewählten Leistung ab. Eine pauschale Aussage, dass Kapital- und Rentenzahlung steuerlich gleich behandelt werden, ist deshalb nicht möglich. Insbesondere bei älteren Lebensversicherungsverträgen können besondere steuerliche Regelungen gelten. Rentenwahlrecht oder Kapitalauszahlung – was ist sinnvoll?Die Entscheidung hängt von der persönlichen Versorgungssituation ab. Eine lebenslange Rente bietet ein regelmäßiges Einkommen und sichert das finanzielle Risiko eines sehr langen Lebens ab. Eine Kapitalauszahlung bietet dagegen größere Verfügbarkeit und Flexibilität. Neben der Höhe der angebotenen Rente sollten deshalb auch vorhandenes Vermögen, andere Alterseinkünfte, der gewünschte Hinterbliebenenschutz, die steuerlichen Folgen und der persönliche Bedarf an finanzieller Flexibilität berücksichtigt werden. Einen Überblick über unterschiedliche Möglichkeiten finden Sie unter private Altersvorsorge. Zusammenfassung: Das Rentenwahlrecht ermöglicht bei entsprechend ausgestalteten Lebensversicherungen, anstelle einer vorgesehenen Kapitalleistung eine laufende, in der Regel lebenslange Rente zu wählen. Es handelt sich nicht um ein allgemeines gesetzliches Wahlrecht, sondern um eine vertraglich vereinbarte Option. Davon zu unterscheiden ist das Kapitalwahlrecht einer Rentenversicherung, bei dem anstelle einer vorgesehenen Rentenzahlung eine Kapitalauszahlung gewählt werden kann. |