Begriff | Definition |
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Rentenwahlrecht | Das Rentenwahlrecht ist ein Begriff aus dem Bereich der kapitalbildenden Lebensversicherungen. Wird in einem Versicherungsvertrag das Rentenwahlrecht vereinbart, können Versicherungsnehmer anstelle der einmaligen Kapitalzahlung am Versicherungsende die Auszahlung in Form einer regelmäßigen Rente wählen. Statt dieser Einmalzahlung können Versicherungsnehmer von ihrem Rentenwahlrecht Gebrauch machen und die Auszahlung einer lebenslänglichen Rente verlangen. Zugriffe - 258 |