Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

Hinweis:
Bei der hier hinterlegten Grafik handelt es sich um einen sogenannten "Affiliate-Banner". Verwenden Sie nun diesen Link/Banner und schließen dann z. B. einen Vertrag ab oder führen einen Kauf durch, so erhalten wir eine Provision vom Anbieter. Für Sie entstehen keine Nachteile beim Kauf, Vertrag oder Preis.

 

BegriffDefinition
Rentenzugangsfaktor

Der Rentenzugangsfaktor ist ein Teil des Rentenberechnungsverfahrens in der gesetzlichen Rentenversicherung. Er wird verwendet, um die Höhe der Rente zu bestimmen, die eine Person erhalten wird, wenn sie das Rentenalter erreicht hat. Der Faktor wird auf Basis des individuellen Rentenversicherungskontos berechnet und berücksichtigt verschiedene Faktoren wie die Anzahl der Beitragsjahre, das Durchschnittseinkommen und den Rentenbeginn.

Wie wird der Rentenzugangsfaktor berechnet?
Der Rentenzugangsfaktor wird auf Grundlage des persönlichen Rentenversicherungskontos berechnet. Dabei werden die Beitragsjahre, das Durchschnittseinkommen und das Renteneintrittsalter berücksichtigt. Die Beitragsjahre geben an, wie viele Jahre eine Person in die Rentenversicherung eingezahlt hat. Je mehr Beitragsjahre vorhanden sind, desto höher ist in der Regel der Rentenzugangsfaktor. Das Durchschnittseinkommen gibt an, wie viel die Person während ihrer Erwerbstätigkeit im Durchschnitt verdient hat. Auch hier gilt: Je höher das Durchschnittseinkommen, desto höher ist der Rentenzugangsfaktor. Das Renteneintrittsalter spielt ebenfalls eine wichtige Rolle, da es bestimmt, ab wann die Rente ausgezahlt wird. Je später der Renteneintritt, desto höher ist der Rentenzugangsfaktor, da die Person länger in die Rentenversicherung eingezahlt hat.

Um das Konzept des Rentenzugangsfaktors besser zu verstehen, hier ein Beispiel
Herr Müller hat 45 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt und hatte ein durchschnittliches Einkommen von 3.000 Euro pro Monat. Er möchte mit 67 Jahren in Rente gehen. Sein Rentenzugangsfaktor beträgt in diesem Fall 1,0. Das bedeutet, dass er 45 Jahre lang Beiträge gezahlt hat und sein Einkommen überdurchschnittlich war. Somit erhält er eine Rente in Höhe von 3.000 Euro pro Monat.
Ein anderer Fall wäre Frau Schmidt, die ebenfalls 45 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hat, aber nur ein durchschnittliches Einkommen von 2.000 Euro pro Monat hatte. Sie möchte ebenfalls mit 67 Jahren in Rente gehen. Ihr Rentenzugangsfaktor beträgt in diesem Fall 0,8. Das bedeutet, dass sie aufgrund ihres niedrigeren Durchschnittseinkommens eine geringere Rente von 1.600 Euro pro Monat erhält.

Einflussfaktoren auf den Rentenzugangsfaktor
Der Rentenzugangsfaktor kann von verschiedenen Faktoren beeinflusst werden. Neben den bereits genannten Beitragsjahren, dem Durchschnittseinkommen und dem Renteneintrittsalter spielen auch Sonderfaktoren wie Kindererziehungszeiten, Schwerbehinderung oder Rentenabschläge eine Rolle. Diese können den Rentenzugangsfaktor erhöhen oder senken und somit die Höhe der Rente beeinflussen.