Begriff | Definition |
---|---|
Revolvierende Deckung | Bei der revolvierenden Deckung handelt es sich um eine Sammeldeckung für die Absicherung von Ausfall- oder Ausfuhrrisiken aus Lieferungen und Leistungen von Versicherungsnehmern an gleiche Kunden. Bei Festlegung eines Kreditlimits für den Kunden gilt der Forderungsbestand bis zur vereinbarten Versicherungssumme als abgesichert. Bei Vereinbarung einer Pauschaldeckung steht der Forderungsbetrag bis zur Antragsgrenze in revolvierender Deckung unter Schutz.
Zugriffe - 233 |