Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Rückstufung im Schadenfall

Die Rückstufung im Schadenfall gehört zu den wichtigen Begriffen im Bereich der Kfz-Versicherungen.

Nach einem Verkehrsunfall kann sich die Schadenfreiheitsklasse durch eine Rückstufung in der Kfz-Versicherung ändern. Die Schadenfreiheitsklasse hängt mit dem Schadenfreiheitsrabatt zusammen. Rückstufungen im Schadenfall erfolgen nach gemeldeten Schäden und wirken sich negativ auf die Prämien aus. Durch diese Rückstufung nach einem Unfall wird die Versicherung künftig teurer.

Eine Rückstufung im Schadenfall wird von der Kfz-Versicherung vorgenommen, wenn am versicherten Fahrzeug innerhalb des Versicherungsjahres Schäden reguliert wurden. Damit verbunden ist bei Kfz-Haftpflichtversicherungen und Vollkaskoversicherungen die Senkung des Schadenfreiheitsrabatts bei gleichzeitiger Erhöhung der Beiträge.

Schadenfreiheitsklassen

Die Schadenfreiheitsklasse definiert, wie lange Versicherungsnehmer unfallfrei gefahren sind und deshalb von günstigeren Beiträgen profitieren können. Die Höherstufung oder Besserstufung ist mit günstigen Tarifen verbunden. Es werden Rabatte für unfallfreies Fahren gewährt. Schadensverläufe werden jeweils für das vergangene Versicherungsjahr am 01.01. neu eingestuft. Wer unfallfrei gefahren ist, kann mit einer Höherstufung rechnen. Bei einem gemeldeten Unfall kommt die Rückstufung im Schadenfall in Betracht. Bemerkbar macht sich die Rückstufung aber erst im darauffolgenden Jahr.

Schadenfreiheitsrabatt / SF-Rabatt

Für eine Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes kommt es nicht auf die Höhe oder den Umfang des Schadens an, sondern auf die Anzahl der Schäden im Jahr. Durch den eigenständigen Ausgleich von kleineren Schäden kann also dafür Sorge getragen werden, dass eine Rückstufung im Schadenfall nicht vorgenommen werden muss.

Synonyme: Schadenfreiheitsrabatt, SF-Rabatt, Schadenfreiheitsklassen