Eine Stehlgutliste ist eine detaillierte Aufstellung von gestohlenen Gegenständen, die von einer Person oder einem Unternehmen erstellt wird. Sie dient dazu, den Verlust von Eigentum bei einem Diebstahl zu dokumentieren und den Schaden zu beziffern.
Welche Informationen enthält eine Stehlgutliste?
Eine Stehlgutliste enthält in der Regel folgende Informationen:
- Datum und Ort des Diebstahls
- Eine genaue Beschreibung der gestohlenen Gegenstände (z.B. Marke, Modell, Seriennummer)
- Der Wert der gestohlenen Gegenstände
- Beweise für den Besitz der gestohlenen Gegenstände (z.B. Kaufbelege, Fotos)
- Eine Liste der Versicherungen, bei denen die gestohlenen Gegenstände versichert sind
Was hat eine Stehlgutliste mit Versicherungen zu tun?
Eine Stehlgutliste ist eng mit Versicherungen verbunden, da sie bei einem Diebstahl als Nachweis für den Versicherungsanspruch dient. Viele Versicherungen verlangen eine Stehlgutliste als Teil der Schadensmeldung und nutzen sie als Grundlage für die Schadensregulierung. Ohne eine Stehlgutliste kann die Versicherung die Höhe des Schadens nicht genau bestimmen und die Entschädigung entsprechend anpassen.
Welche Arten von Versicherungen decken Diebstahl ab?
Die meisten Hausratversicherungen decken Diebstahl ab, der in der eigenen Wohnung oder dem Haus stattfindet. Auch Einbruchdiebstähle werden in der Regel von der Hausratversicherung abgedeckt. Für Diebstähle außerhalb der eigenen vier Wände gibt es spezielle Versicherungen wie die Fahrradversicherung oder die Reisegepäckversicherung. Auch in der Kfz-Versicherung ist der Diebstahl von Fahrzeugteilen oder des gesamten Fahrzeugs in der Regel mitversichert.
Gibt es eine gesetzliche Regelung für die Erstellung und Führung einer Stehlgutliste?
Ja, gemäß § 76 Abs. 1 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, bei einem Diebstahl eine Stehlgutliste zu erstellen und der Versicherung vorzulegen. Diese Regelung soll sicherstellen, dass die gestohlenen Gegenstände korrekt erfasst werden und die Versicherung eine Grundlage für die Schadensregulierung hat.
Gibt es Urteile des BGH, die sich mit der Stehlgutliste und Versicherungen befassen?
Ja, der BGH hat sich in mehreren Urteilen mit der Stehlgutliste und deren Bedeutung für Versicherungen beschäftigt. Im Folgenden werden einige wichtige Urteile genannt:
- Urteil vom 22.04.1987 (Az. IVa ZR 56/86)
In diesem Urteil hat der BGH entschieden, dass die Erstellung einer Stehlgutliste eine Obliegenheit des Versicherungsnehmers ist und bei Nichterfüllung zu einer Leistungskürzung führen kann.
- Urteil vom 29.06.1994 (Az. IV ZR 68/93)
Hier hat der BGH klargestellt, dass die Stehlgutliste auch nachträglich ergänzt werden kann, solange dies im Rahmen der Obliegenheit des Versicherungsnehmers liegt.
- Urteil vom 10.03.1999 (Az. IV ZR 90/98)
In diesem Urteil hat der BGH entschieden, dass die Versicherung bei unvollständiger oder fehlender Stehlgutliste nicht zur Leistung verpflichtet ist, da der Versicherungsnehmer seine Obliegenheit nicht erfüllt hat.
- Urteil vom 23.03.2005 (Az. IV ZR 247/03)
Hier hat der BGH klargestellt, dass die Versicherung auch bei fehlender Stehlgutliste zur Leistung verpflichtet sein kann, wenn sie den Diebstahl anderweitig nachweisen kann.
Welche Bedeutung haben diese Urteile für Versicherungsnehmer?
Die genannten Urteile verdeutlichen die Wichtigkeit einer korrekten und vollständigen Stehlgutliste für die Schadensregulierung durch Versicherungen. Versicherungsnehmer sollten daher bei einem Diebstahl unbedingt eine Stehlgutliste erstellen und diese sorgfältig führen, um im Schadensfall keine Probleme mit der Versicherung zu bekommen.
Gibt es Ausnahmen von der Pflicht zur Erstellung einer Stehlgutliste?
Ja, in bestimmten Fällen kann von der Pflicht zur Erstellung einer Stehlgutliste abgesehen werden. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund von Krankheit oder Abwesenheit nicht in der Lage war, eine Stehlgutliste zu erstellen. In solchen Ausnahmefällen muss der Versicherungsnehmer jedoch nachweisen, dass er alles in seiner Macht stehende getan hat, um eine Stehlgutliste zu erstellen.
Zusammenfassung
Eine Stehlgutliste dokumentiert detailliert gestohlene Gegenstände einschließlich Datum, Ort, Beschreibung und Wert der Objekte sowie Besitznachweise. Sie ist für Versicherungsansprüche entscheidend, da sie bei Diebstahl den entstandenen Schaden nachweist und zu einer korrekten Schadensregulierung beiträgt. Unvollständige oder fehlerhafte Listen können zu Problemen bei der Regulierung führen und gesetzlich muss eine solche Liste laut § 76 Abs. 1 VVG vorgelegt werden. Der Bundesgerichtshof hat in mehreren Urteilen die Bedeutung einer korrekten Stehlgutliste betont. Ausnahmen von der Erstellungspflicht können in besonderen Fällen wie Krankheit oder Abwesenheit gelten.