Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Stehlgutliste

Bei einer Stehlgutliste handelt es sich um eine Aufstellung, die nach einem Einbruchdiebstahl für die Polizei und die Versicherung erstellt werden muss. Die Stehlgutliste beinhaltet die entwendeten Gegenstände sowie Werte und dient zur Dokumentation sowie zur potenziellen Wiedererkennung. Deshalb sollten Stehlgutlisten möglichst detailliert über Gegenstände, Werte und Beschädigungen informieren. Im Idealfall werden der Stehlgutliste Fotos von entwendeten oder beschädigten Sachen beigefügt.

In der Stehlgutliste sollten die entwendeten Gegenstände mit Informationen über Hersteller, Marke, Typ, Seriennummer, unverwechselbare Merkmale, Farbe, Anschaffungsdatum, Anschaffungsort, Händler, Kaufpreis, Wiederbeschaffungspreis und Reparaturkosten angegeben werden. Sofern Kaufbelege oder Reparaturbelege verfügbar sind, sollten diese der Stehlgutliste beigelegt werden.

Stehlgutlisten werden auch zur Schadenregulierung mit der Versicherung genutzt. Eine Hausratversicherung leistet bei Raub oder Einbruchdiebstahl nur dann, wenn sich Einbrecher oder Diebe gewaltsam Zugang zur versicherten Wohnung verschafft haben. Schon bei einem gekippten Fester, einer nicht verschlossenen Tür oder einer sonstigen Verletzung der eigenen Aufsichtspflichten kann die Versicherung eine Regulierung ablehnen.