Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Stichtagsversicherung

Eine Stichtagsversicherung fällt in den Bereich der Sachversicherungen. Durch Stichtagsversicherungen können Versicherungssummen und daraus resultierende Prämien individuell nach Saison oder Periode festgelegt werden, was sich bei Marktschwankungen oder Produktionsschwankungen empfiehlt. Deshalb werden Stichtagsversicherungen insbesondere für die Versicherung von Warenbeständen, Vorräten, Agrarprodukten oder fertigen und halbfertigen Erzeugnissen verwendet.

Durch die Stichtagsversicherung sollen Versicherungsnehmer vor den Folgen einer potenziellen Unterversicherung geschützt werden. Gleichzeitig soll die Zahlung von zu hohen Prämien einer vorsorglich zu hohen Versicherungssumme vermieden werden. In der Stichtagsversicherung wird deshalb die Versicherungssumme prognostiziert und ein Prämienvorschuss aus der hälftigen Versicherungssumme erhoben. An bestimmten Stichtagen müssen von Versicherungsnehmern aktuelle Versicherungswerte gemeldet werden. Am Ende der Versicherungsperiode wird die Stichtagsversicherung in Bezug auf die Versicherungssumme geprüft, um die endgültigen Prämien festzulegen. Hiernach erfolgt die Abrechnung, wobei bereits gezahlte Prämienvorschüsse angerechnet werden.