Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Handelsbestand

Die Finanzinstrumente von Kreditinstituten, die nicht zur Liquiditätsreserve oder zum Anlagebestand gehören, werden Finanzinstrumente im Handelsbestand genannt. Der Handelsbestand ist demnach eine Kategorie für die Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten.

Entweder umfasst ein Handelsbestand Wertpapiere, die mit einer kurzfristigen Absicht der Veräußerung erworben worden sind oder aber als derivative Finanzinstrumente gelten. Im Handelsbestand können sich auch Wertpapiere befinden, die Teil eines gemeinschaftlichen Portfolios sind, durch das kurzfristige Gewinne vor dem Hintergrund von Kursschwankungen erzielt werden sollen.

Bei Versicherungsunternehmen kann entsprechend der Aufteilung von Kapitalanlagen gemäß der RechVersV (Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen) der Handelsbestand auf Aktien, Anlageklassen, Investmentanteile, Inhaberschuldverschreibungen sowie andere nicht-festverzinsliche sowie festverzinsliche Wertpapiere und Kapitalanlagen angewendet werden.

Banken müssen Finanzinstrumente im Handelsbestand zum Zeitwert abzüglich des Risikoabschlags bewerten. Die Positionen des bankaufsichtsrechtlichen Handelsbuches werden im KWG (Kreditwesengesetz) definiert. Grundsätzlich wird von einer Übereinstimmung von Handelsbestand und Handelsbuch ausgegangen. Der Handelsbestand dient Banken zur Erzielung eigener Handelsgewinne. Kurzfristige Wiederverkäufe von Wertpapieren oder Derivaten können wegen Marktpreisschwankungen oder Margen zwischen Ein- und Verkaufspreisen zu Gewinnen führen, die dem Handelsbestand zuzurechnen sind.

In Bezug auf die kurzfristige Realisierung von Gewinnen stimmt der Handelsbestand nach der im HGB (Handelsgesetzbuch) verankerten Definition der Kategorie held for trading nach IFRS (International Financial Reporting Standards) überein. In Bezug auf Derivate gibt es jedoch Unterschiede.