Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Jahresüberschuss

Jahresüberschuss und Jahresfehlbetrag sind Begriffe, die an letzter Stelle einer Gewinn- und Verlustrechnung aufgeführt werden, die Unternehmen pro Geschäftsjahr zu erstellen haben. Beim Jahresüberschuss wird auch von einem positiven Geschäftsergebnis gesprochen. Der Jahresfehlbetrag ist das gegensätzliche, also negative, Ergebnis dazu.

Ein Jahresüberschuss wird aus der Differenz aus Erträgen und Aufwendungen gebildet. Bei der Ermittlung werden Gewinn- oder Verlustvorträge aus vorangegangenen Perioden, Entnahmen aus Rücklagen oder Einstellungen in Rücklagen nicht berücksichtigt. Voraussetzung für einen Jahresüberschuss ist nur, dass die Erträge die Aufwendungen übersteigen. Dann kann der Jahresüberschuss im Unternehmen verbucht bleiben und steht zur Verfügung oder aber die Summe wird als Gewinn an die jeweiligen Teilhaber ausgeschüttet.

Übersteigen hingegen die Aufwendungen die erzielten Erträge, gilt dies als Jahresfehlbetrag. Ein Jahresfehlbetrag kann jedoch nicht auf die Teilhaber aufgeteilt werden. Dieser bleibt im Unternehmen verbucht. Mit Gewinnen aus dem Vorjahr kann ein Jahresfehlbetrag jedoch verrechnet werden.

Synonyme: Jahresfehlbetrag