Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Nachtzeitklausel

Die Nachtzeitklausel ist ein Begriff aus dem Bereich der Hausratversicherung und wird auch Fahrradklausel genannt. Ist in einer Hausratversicherung auch ein Fahrrad mitversichert, erstattet die Versicherungsgesellschaft bei Verlust durch Einbruchdiebstahl den Kaufpreis innerhalb der vereinbarten Versicherungssumme. Wurde eine Nachtzeitklausel vereinbart, wird der Diebstahlschutz auf eine vordefinierte Tageszeit beschränkt. Häufig wird durch eine Nachtzeitklausel der Diebstahlschutz auf den Zeitraum zwischen 6 Uhr am Morgen und 22 Uhr am Abend eingeschränkt. Wird das versicherte Fahrrad außerhalb dieser Zeiten gestohlen, fällt dies nicht unter den Versicherungsschutz, sofern sich das Rad nicht innerhalb der versicherten Wohnung oder in einem abgeschlossenen Keller bzw. Abstellraum befunden hat.

Nachtzeitklauseln können auf Wunsch aus dem Versicherungsvertrag entfernt werden, was jedoch eine höhere Prämie zur Folge hat. Bei besonders hochwertigen Fahrrädern sollte über eine gesonderte Fahrradversicherung nachgedacht werden.