Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Natürliche Garantiezeit

Bei der natürlichen Garantiezeit handelt es sich um einen Vertragsbestandteil, den Versicherungsnehmer mit ihrer Renten- oder Lebensversicherungsgesellschaft vereinbaren können. Durch die natürliche Garantiezeit wird sichergestellt, dass zu Beginn der Rentenzeit die Mindestsumme zur Verfügung steht, die für eine Auszahlung benötigt wird. In der privaten Rentenversicherung kann durch die natürliche Garantiezeit eine zusätzliche Sicherungsebene vereinbart werden.

Die natürliche Garantiezeit kann mit der Zertifizierung von Riester-Verträgen verglichen werden. Auch hier muss garantiert werden, dass bei Eintritt in das Rentenalter die aus Einzahlungen und staatlichen Prämien bestehende Mindestsumme vorhanden ist. Durch die natürliche Garantiezeit wird sichergestellt, dass unabhängig von den Entwicklungen auf dem Finanzmarkt ausreichend Mittel für Zahlungen an Versicherungsnehmer zur Verfügung stehen.