Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

Hinweis:
Bei der hier hinterlegten Grafik handelt es sich um einen sogenannten "Affiliate-Banner". Verwenden Sie nun diesen Link/Banner und schließen dann z. B. einen Vertrag ab oder führen einen Kauf durch, so erhalten wir eine Provision vom Anbieter. Für Sie entstehen keine Nachteile beim Kauf, Vertrag oder Preis.

 

BegriffDefinition
Nichtzahler

Im Versicherungsbereich handelt es sich bei Nichtzahlern um Versicherungsnehmer, die ihren Erstbeitrag oder auch die Folgebeiträge für ihre Versicherung nicht bezahlen.

Für die Krankenversicherung gelten seit dem 01.01.2009 die Vorschriften der Pflichtversicherung. Deshalb dürfen Versicherungsgesellschaften in der PKV (privaten Krankenversicherung) auch einen Versicherungsvertrag nicht mehr einfach wegen der Nichtzahlung von Beiträgen sofort kündigen. Versicherungsgesellschaften bleiben verpflichtet, für Schmerz- und Notfallbehandlungen von Nichtzahlern Versicherungsleistungen zu erbringen. Aufgrund dieser Besonderheit in der PKV wurde der Notlagentarif eingeführt.

Bei Versicherungen, die nicht der Erfüllung einer Versicherungspflicht dienen, kann nach Nichtzahlung und vorheriger Mahnung der Versicherungsvertrag gekündigt werden. Versicherungsgesellschaften sind dann auch nicht zur Leistung verpflichtet.