Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Nutzfeuer

Im Gegensatz zu einem Schadenfeuer ist ein Nutzfeuer ein kontrolliertes und gewolltes Feuer zur Wärmeerzeugung oder zum Verbrennen von Gegenständen. Das Nutzfeuer wird an einem dafür vorgesehenen Ort bestimmungsgemäß entzündet und dient beispielsweise im Kamin, im Grill, auf dem Gasherd oder im Heizungskessel einem Zweck bzw. Nutzen. Nutzfeuerschäden, die auch Nutzwärmeschäden genannt werden, sind ohne entsprechende Vertragsklausel nicht in der Wohngebäudeversicherung versichert.

Schadenfeuer sind hingegen Brände, die ohne bestimmungsgemäßen Herd entstanden sind oder diese verlassen haben und sich aus eigener Kraft ausbreiten.