Begriff | Definition |
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Nutzfeuer | Im Gegensatz zu einem Schadenfeuer ist ein Nutzfeuer ein kontrolliertes und gewolltes Feuer zur Wärmeerzeugung oder zum Verbrennen von Gegenständen. Das Nutzfeuer wird an einem dafür vorgesehenen Ort bestimmungsgemäß entzündet und dient beispielsweise im Kamin, im Grill, auf dem Gasherd oder im Heizungskessel einem Zweck bzw. Nutzen. Nutzfeuerschäden, die auch Nutzwärmeschäden genannt werden, sind ohne entsprechende Vertragsklausel nicht in der Wohngebäudeversicherung versichert. Schadenfeuer sind hingegen Brände, die ohne bestimmungsgemäßen Herd entstanden sind oder diese verlassen haben und sich aus eigener Kraft ausbreiten.
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