Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Objektdeckung

Der Begriff der Objektdeckung stammt aus dem Bereich der Berufshaftpflichtversicherung und beschreibt eine Art Einzelfallversicherung, die für beratende und planende Branchen wie Rechtsanwälte, Notare, Architekten, Ingenieure und Planer von Vorteil sein kann.

Viele mit der Pflicht zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung einhergehenden Berufe werden häufig mit komplexen Aufträgen, exponierten Projekten oder mit erheblichen Risiken behafteten Mandaten konfrontiert, bei denen sich eine separate Objektdeckung anbietet. Dies kann zum Beispiel dann von Vorteil sein, wenn die Versicherungssumme der Haftpflichtversicherung zu gering ausfällt und diese für einen anspruchsvollen Einzelfall nicht angehoben werden soll. Dies, weil dann auch die Prämien ansteigen könnten und Aufträge mit einem außergewöhnlichen Haftungsrisiko in der Praxis vielleicht eher selten vorkommen. Es kann aber auch sein, dass Auftraggeber oder Mandanten den Abschluss einer Objektdeckung fordern, bevor ein entsprechender Auftrag erteilt wird.

Bei einer Objektdeckung wird ein einzelner Auftrag, ein einzelnes Projekt oder Mandat, das genau definiert wird, versichert. Eine Objektdeckung kann eigenständig bestehen, damit der grundsätzliche Haftpflichtvertrag des Unternehmens im Falle eines Schadens bei dem entsprechenden Auftrag nicht in Anspruch genommen und belastet werden würde. Der Versicherungsschutz der Objektdeckung gilt in diesen Fällen „von 0 an“.

Die Objektdeckung kann jedoch auch an den Grundvertrag angeschlossen werden. Im Haftungsfall greift dann der Grundvertrag. Erst wenn dabei die dort vereinbarte Versicherungssumme überschritten wird, springt die Objektdeckung als Einzelfallversicherung ein. Diese Variante der Objektdeckung ist kostengünstiger, kann aber bei Überschreitung von Jahreshöchstleistungen den Versicherungsschutz für andere Schäden negativ belasten.

Der Schutz einer Objektdeckung umfasst in der Regel schuldhaft entstandene Schäden wegen Überschreitung von Fristen oder Terminen, Kostenüberschreitungen, eine zeitlich unbegrenzte Nachhaftung, Auslandsschäden, die Vereinbarung von Schiedsgerichtsverfahren, die Beschäftigung von freien Mitarbeitern, die Vergabe von Leistungen an selbstständige Dritte, die gesamtschuldnerische Haftung bei Arbeitsgemeinschaften, das Ausfall- und Insolvenzrisiko von Partnern, Kündigungsverzicht im Schadensfall sowie Umwelthaftpflicht und Umweltschadensabsicherung. Die Objektdeckung kann auf viele weitere individuelle und projektbezogene Schutzbausteine erweitert werden.

Je nach Branche und Auftrag können Versicherungsnehmer einer Objektdeckung vereinbaren, dass die jeweiligen Auftraggeber, Mandanten oder Kunden die Kosten für die Versicherung als Auslagen übernehmen und erstatten.