Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Originalpolice

Die Originalpolice stellt das Original des Versicherungsscheins dar. Die Originalpolice dient damit als Nachweis über einen bestehenden Versicherungsschutz. Als Urkunde bestätigt die Originalpolice schriftlich, dass ein Versicherungsvertrag besteht. Auch kann eine Originalpolice als Nachweis für eine Kreditsicherheit verwendet werden. Über diese Funktionen hinaus werden im Versicherungsschein alle Versicherungsleistungen und die AGB der Versicherungsgesellschaft dokumentiert. Schriftlich festgehalten werden können in der Police auch individuelle Vereinbarungen oder Ausschlüsse.

Die Originalpolice wird Versicherungsnehmern nach Abschluss des Versicherungsvertrages übergeben oder zugeschickt. Erst damit gilt der Vertrag als rechtsgültig. Versicherungspolicen werden in der Kfz-Versicherung, Lebensversicherung, Sterbegeldversicherung, Risikolebensversicherung, Berufshaftpflichtversicherung, Hausratversicherung und privaten Krankenversicherung benötigt.

Da Originalpolicen alle wichtigen Informationen und Daten in einer Urkunde zusammenfassen, sollten sie sorgfältig überprüft und aufbewahrt werden. In vielen Fällen dient nur die Originalpolice als Nachweis des Versicherungsschutzes und kann die Versicherungsgesellschaft zur entsprechenden Leistung veranlassen. Bei Verlust einer Originalpolice sollte daher unverzüglich die Versicherungsgesellschaft informiert werden, die dann die Übermittlung neuer Dokumente veranlassen kann.

 

Synonyme: Versicherungsschein,Versicherungspolice