Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Outdoor Versicherung

Outdoor Versicherungen sind ein Oberbegriff für Versicherungen, die eine Absicherung von Aktivitäten in der freien Natur zum Inhalt haben. Häufig wird die Extremsportversicherung zu den Outdoor Versicherungen gezählt. Bei dieser Outdoor Versicherungen können Schäden während der Ausführung von Klettern, Freeclimbing, Bergsteigen, Bungee-Jumping, Mountainbiking, Kitesurfen, Tiefschnee-Ski, Parkour, Tauchen und anderen Sportarten versichert werden, die in Outdoor Bereichen durchgeführt werden. Eine Extremsportversicherung ist eine spezielle Unfallversicherung, die hohe Risiken absichert. Zu den Leistungen gehören Kapitalleistungen für den Invaliditäts-Fall, Suchkosten, Rettungskosten, Bergungskosten und kosmetische Operationen. Outdoor Versicherungen wie die Extremsportversicherung werden als zusätzliche Bausteine zur Basisversicherung angeboten.

Aber auch bei anderen Outdoor Aktivitäten sollte immer auf einen ausreichenden Versicherungsschutz geachtet werden. So kann beispielsweise ein Unfall bei einer Klettertour im Ausland zum Problem werden, wenn der eigene Krankenversicherungsschutz nicht ausreicht, um die Behandlung im Ausland sowie potenzielle Rücktransport-Kosten zu begleichen. Sofern Versicherungsnehmer in ihrer Freizeit einen Outdoor Unfall erleiden, kommt auch eine Regulierung durch die gesetzliche Unfallversicherung nicht in Betracht. Für diese Fälle sollte vor Antritt der Reise über eine separate Outdoor Reise- und Unfallversicherung nachgedacht werden.