Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.
Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.
Hinweis:
Bei der hier hinterlegten Grafik handelt es sich um einen sogenannten "Affiliate-Banner". Verwenden Sie nun diesen Link/Banner und schließen dann z. B. einen Vertrag ab oder führen einen Kauf durch, so erhalten wir eine Provision vom Anbieter. Für Sie entstehen keine Nachteile beim Kauf, Vertrag oder Preis.
Begriff | Definition |
---|---|
Prädiktive Gesundheitsinformationen | Prädiktive Gesundheitsinformationen werden in unterschiedlicher Weise zu vielen verschiedenen Zwecken eingeholt. Zu den arbeitsmedizinischen Untersuchungen gehören zum Beispiel Einstellungsuntersuchungen, die vor Beginn eines Beschäftigungsverhältnisses durch den potenziellen Arbeitgeber veranlasst werden. Hier soll beurteilt werden, ob ein Bewerber gesundheitlich für den jeweiligen Beruf geeignet ist und ein Arbeitsvertrag geschlossen werden kann. Bei einigen Berufen kommt sogar eine Tauglichkeitsuntersuchung in Betracht. Des Weiteren werden arbeitsmedizinische Untersuchungen auch während eines Beschäftigungsverhältnisses oder nach einem Unfall aus arbeitssicherheits- und arbeitsschutzrechtlichen oder versicherungsrechtlichen Gesichtspunkten durchgeführt. In der Medizin wird zwischen Prognose und Prädiktion unterschieden. Prognosen enthalten Aussagen über den möglichen weiteren Verlauf einer bestehenden Erkrankung. Prädiktionen sind jedoch Aussagen darüber, wie hoch das Risiko besteht, an einer bislang noch nicht ausgebrochenen Krankheit zu erkranken. Prädiktive Gesundheitsinformationen sind in Bezug auf Arbeitsverhältnisse, Verbeamtungen und Versicherungsverträge insoweit kritisch zu betrachten, da rechtliche Nutzungsgrenzen bestehen und auch ethische Gründe zu berücksichtigen sind. Prädiktive Gesundheitsinformationen können unter Umständen dazu führen, dass im Moment der Untersuchung und Bewertung eines Gesundheitszustandes für einen bestimmten Zweck kein Grund zur Sorge gegeben wäre, aber eine Einstellung oder ein Vertragsschluss abgelehnt wird, weil eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für eine Erkrankung in der Zukunft festgestellt worden ist. Es wäre also wahrscheinlicher, dass eine Person häufig krank oder arbeitsunfähig werden könnte. Es wird noch immer diskutiert, ob Menschen sozial oder rechtlich genötigt werden dürfen, prädiktive Informationen über sich selbst einholen und sie Dritten gegenüber offenbaren müssen. Dies, zumal mit Benachteiligungen gerechnet werden muss. Genetisch lassen sich heute bereits viele Merkmale für Erbkrankheiten und Wahrscheinlichkeiten feststellen. Auch der Nationale Ethikrat musste sich mit dieser Thematik bereits beschäftigen.
|