Begriff | Definition |
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Produktakzessorischer Versicherungsvermittler | Ein produktakzessorischer Versicherungsvermittler ist gemäß § 34 d Abs. 6 GewO ein Gewerbetreibender, der neben seiner Haupttätigkeit noch produktergänzende Versicherungsverträge vermittelt. Die produktergänzenden Versicherungen werden so ausgelegt, als dass sie inhaltlich unmittelbar im Zusammenhang mit dem Hauptprodukt des produktakzessorischen Versicherungsvermittlers stehen und diesem Hauptprodukt auch in ihrer Bedeutung untergeordnet sein müssen. Ein Beispiel für einen produktakzessorischen Versicherungsvermittlers ist der Vermittler einer Kfz-Versicherung im Zusammenhang mit dem Kauf eines Fahrzeugs oder aber der Vermittler einer Gebäudeversicherung im Zusammenhang mit dem Kauf einer Immobilie. Das Risiko, für das eine Versicherung vermittelt wird, muss sich aus der hauptsächlichen Ware oder Dienstleistung ergeben. Unterschieden wird bei produktakzessorischen Versicherungsvermittlern zwischen Annexvermittlern, die lediglich geringfügig vermitteln und von der Erlaubnis- bzw. Registrierungspflicht befreit sind, und allen anderen produktakzessorischen Vermittlern. Unter bestimmten Umständen können produktakzessorische Versicherungsvermittler einen Antrag auf Befreiung von der Erlaubnis- bzw. Registrierungspflicht stellen.
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