Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Produktfehler

Produktfehler können bei einem Fehler im Herstellungsprozess oder Produktionsablauf entstehen, weshalb auch von Herstellungsfehlern, Produktionsfehlern oder Fabrikationsfehlern gesprochen wird. Produktionsfehler können auch nur vereinzelt auftreten und nicht alle Produkte aus einem Herstellungsprozess betreffen. So können beispielsweise Temperaturschwankungen oder zu kurze Trockenzeiten oder Standzeiten dazu führen, dass ein Produkt nicht die erwünschten Eigenschaften in Bezug auf Farbbeständigkeit oder Festigkeit entwickelt und deshalb später abfärbt oder zerbricht.

Bei Produktfehlern haften die Hersteller für Schäden, die Verbrauchern wegen des fehlerhaften Produkts entstanden sind. Grundlage bildet hier neben dem BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) insbesondere das ProdHaftG (Produkthaftungsgesetz). Produktionsfehler können über eine Produkthaftpflichtversicherung abgesichert werden, die oft Bestandteil einer Betriebshaftpflichtversicherung ist.

Nach § 3 I ProdHaftG hat ein Produkt einen Produktfehler, wenn das Produkt nicht die Sicherheit bieten kann, die Verbraucher unter Berücksichtigung aller Umstände berechtigterweise erwarten dürfen. Die vom Produkthaftungsgesetz definierten Fehler, die Hersteller zum Schadensersatz verpflichten, müssen zum Zeitpunkt bestanden haben, an dem das Produkt in Verkehr gebracht wurde.

Ein Produktfehler gilt nicht allein als solcher, weil später ein verbessertes Produkt in den Verkehr gebracht werden konnte. Der Fehlerbegriff des Produkthaftungsgesetzes orientiert sich an Mängeln im Bereich der Sicherheit, sodass es nicht auf die Gebrauchsfähigkeit ankommt. Bei der Sicherheit wird darauf abgestellt, was Verbraucher unter Berücksichtigung aller Umstände berechtigterweise und objektiv betrachtet erwarten können. Es kommt bei Produktfehlern also auch nicht darauf an, ob ein überempfindlicher Verbraucher einen Mangel rügt. Ausschlaggebend für die Bewertung von Produktfehlern sind die Erwartungen durchschnittlicher Verbraucher, Abnehmer und Benutzer in Bezug auf die Sicherheit eines Produkts.