Begriff | Definition |
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Quotenrückversicherung | Bei der kurz „QRV“ genannten Quotenrückversicherung beteiligt sich der Rückversicherer zu einem festgelegten Prozentsatz, also der Quote, an allen vom Erstversicherer im Gesamtbestand gezeichneten Risiken im rückgedeckten Segment. Die Quotenrückversicherung gehört zu den einfachsten Vertragsformen der Summenrückversicherungen bzw. proportionalen (anteiligen) Rückversicherungen. Schäden und Prämienzahlungen werden bei der Quotenrückversicherung im gleichen Verhältnis wie die Quote aufgeteilt. Bei den Prämien wird eine Rückversicherungsprovision abgezogen. Quotenrückversicherungen werden gerne von jungen Versicherungsgesellschaften genutzt, um sie bei dem noch fehlenden Ausgleich im Bestand bei den Schadenslasten zu unterstützen. Die Haftungsgrenze der Rückversicherungsgesellschaft ist auf eine Höchstgrenze als absolutes Maß festgelegt. Sind mehrere Rückversicherer beteiligt, so trägt jeder eine festgelegte Quote am Gesamtrisiko oder prozentual an der Zession. Die Quotenrückversicherung geht mit einem geringen Verwaltungsaufwand beim Rückversicherer einher, da Aufgaben wie die Akquise, Vertragsverwaltung, Schadenbearbeitung und Kalkulation dem Erstversicherer obliegt. Als Beteiligung an diesen Verwaltungsaufwendungen legen die Versicherer eine Rückversicherungsprovision fest. Durch eine Quotenrückversicherung können Erstversicherer ihre Solvabilitätslage verbessern.
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QRV |