Begriff | Definition |
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Versicherungsunternehmens-Rechnungslegungsverordnung | Die mit RechVersV abgekürzte Versicherungsunternehmens-Rechnungslegungsverordnung regelt in Erweiterung des HGB Handelsgesetzbuches die Rechnungslegung von Versicherungsgesellschaften in Deutschland. Für Versicherungsgesellschaften wird nach der RechVersV im Vergleich zu anderen Unternehmen eine spezielle Gestaltung des Jahresabschlusses vorgeschrieben. Dies muss auf gesonderten Formblättern stattfinden und Details zu den Ansatzvorschriften sowie Bewertungsvorschriften im Bereich der versicherungstechnischen Rückstellungen enthalten. Die RechVersV beinhaltet neben dem Anwendungsbereich Vorschriften zur Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung inklusive einzelner Posten. Aus den Anlagen, Mustern und Formblättern der RechVersV ergeben sich Gliederungsschemata, Berichtsvorgaben und Ausweisvorschriften.
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RechVersV |