Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Schaden-Trigger

Von einem Schaden-Trigger wird im Bereich der Rückversicherung gesprochen, wenn ein definiertes Schadenereignis als Auslöser eintritt, das die Leistungspflicht der Rückversicherung gegenüber dem Zedenten begründet. Aus diesem Grund wird der Schaden-Trigger auch Deckungsauslöser genannt.

Schaden-Trigger finden neben der Rückversicherung auch bei der Finanzrückversicherung und beim alternativen Risikotransfer Anwendung. Unterschieden wird bei Schaden-Triggern zwischen Indemnity Trigger und Non-Indemnity Triggern.

  • Indemnity Trigger
    Diese basieren auf den tatsächlichen Verlusten des Zedenten und damit die gesamte Höhe des nachgewiesenen Schadens.

  • Non-Indemnity Trigger
    Sie lösen die Deckung unabhängig von tatsächlichen Verlusten aus, sondern basieren auf dem Eintritt des jeweiligen Schadens.

 

Synonyme: Deckungsauslöser