Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Schicksalsteilung

Die Schicksalsteilung (Follow the Fortunes Clause) ist ein zentrales Prinzip der Rückversicherung, das tief in den Verträgen der Rückversicherer verankert ist. Dieses Prinzip besagt, dass der Rückversicherer das versicherungstechnische Risiko des Erstversicherers (Zedenten) trägt, jedoch nicht dessen wirtschaftliche Risiken. Im Klartext bedeutet das, dass der Rückversicherer für die Haftung und Schäden aus dem bestehenden Versicherungsverhältnis verantwortlich ist.

Wann wird die Schicksalsteilung wirksam?
Follow the Fortunes Clause tritt in Kraft, wenn sich das ursprüngliche Risiko verändert, ohne dass der Erstversicherer Einfluss darauf nehmen kann. Solche Veränderungen können durch gesetzliche Änderungen oder Schadensfälle verursacht werden. In solchen Situationen ist der Rückversicherer verpflichtet, die Risiken und Schäden zu übernehmen, die dem Erstversicherer widerfahren. Zu beachten ist jedoch, dass die Schicksalsteilung nicht greift, wenn der Zedent unredlich handelt.

Wie unterscheidet sich die Schicksalsteilung von der Kooperationsklausel für Ansprüche?
Follow the Fortunes Clause steht im Gegensatz zu Claims Cooperation Clause, die vorschreibt, dass der Rückversicherer nur haftet, wenn der Erstversicherer alle gebotenen Maßnahmen zur Schadensminderung ergreift und eng kooperiert. Dagegen ist die Schicksalsteilung unabhängig von der Zusammenarbeit zwischen den Parteien und verpflichtet den Rückversicherer, die versicherungstechnischen Risiken des Erstversicherers zu übernehmen.

Welche weiteren Konzepte sind mit der Schicksalsteilung verbunden?
Es gibt mehrere Konzepte, die eng mit der Schicksalsteilung verwandt sind. Dazu gehört die Folgepflicht, die den Rückversicherer verpflichtet, für alle aus dem primären Vertrag entstehenden Risiken und Schäden verantwortlich zu sein, auch wenn dieser bereits beendet wurde. Ebenso spielt die Proportionalität, die Schadensverteilung zwischen Erst- und Rückversicherer, eine wesentliche Rolle. Zudem gibt es verschiedene Arten der Schicksalsteilung, wie die Quoten- oder Schadenabrechnungsteilung, die je nach Vertragsbedingungen und Risikoart Anwendung finden.

Zusammenfassung
Die Schicksalsteilung ist ein Hauptprinzip in der Rückversicherung, welches besagt, dass der Rückversicherer das versicherungstechnische Risiko, nicht aber die wirtschaftlichen Risiken des Erstversicherers übernimmt. Diese Teilung wird relevant, wenn sich das Ursprungsrisiko ändert, zum Beispiel durch Gesetzesänderungen oder Schadensfälle, ohne dass der Erstversicherer dies beeinflussen kann. Im Unterschied zur Claims Cooperation Clause, die eine enge Zusammenarbeit zwischen Erst- und Rückversicherer erfordert, ist die Schicksalsteilung unabhängig von der Kooperation. Sie steht in Zusammenhang mit Konzepten wie der Folgepflicht und der Proportionalität bei der Schadensverteilung und variiert je nach Vertragsbedingungen.

Synonyme: Follow the Fortunes Clause