Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.
Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.
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Begriff | Definition |
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Schicksalsteilung | Die Schicksalsteilung (Follow the Fortunes Clause) ist ein zentrales Prinzip der Rückversicherung, das tief in den Verträgen der Rückversicherer verankert ist. Dieses Prinzip besagt, dass der Rückversicherer das versicherungstechnische Risiko des Erstversicherers (Zedenten) trägt, jedoch nicht dessen wirtschaftliche Risiken. Im Klartext bedeutet das, dass der Rückversicherer für die Haftung und Schäden aus dem bestehenden Versicherungsverhältnis verantwortlich ist. Wann wird die Schicksalsteilung wirksam? Wie unterscheidet sich die Schicksalsteilung von der Kooperationsklausel für Ansprüche? Zusammenfassung |