Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Subjektive Risikomerkmale

Bei subjektiven Risikomerkmalen handelt es sich um Merkmale von Personen, die subjektiv von der Person beeinflusst werden können. Subjektive Risikomerkmale können sich auf die Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen und den Risikoverlauf auswirken. Zu subjektiven Risikomerkmalen gehören Eigenschaften oder Fähigkeiten von Versicherungsnehmern oder anderen Personen aus der Umgebung, die für Versicherungsfälle von Bedeutung sind.

Zu den klassischen subjektiven Risikomerkmalen gehört das Gesundheitsverhalten, was insbesondere im Bereich der Lebensversicherung von Bedeutung ist. Krankenversicherungen prüfen die Einstellung gegenüber Erkrankungen als subjektives Risikomerkmal. Wie vorsichtig oder risikobereit sich Versicherungsnehmer in der Freizeit oder im Straßenverkehr verhalten, ist hingegen bedeutsam für Unfallversicherungen und Kfz-Versicherungen.

Subjektive Risikomerkmale fließen bei Versicherungen in die Risikoprüfung ein. Sie könnten dazu beitragen, dass Versicherungsfälle wahrscheinlicher sind, als es nach objektiven Risikomerkmalen zu erwarten wäre. Subjektive Risikomerkmale können nur bedingt kalkuliert werden, da eine eindeutige Erfassung nicht möglich ist. Durch Obliegenheiten und Franchisen wird Versicherungsnehmern der Anreiz geboten, zur Schadenverhinderung oder Schadenminderung beizutragen. Besonders hohe subjektive Risiken lassen sich durch Deckungsgrenzen verhindern.