Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.
Telefonzentrale: 0340 530 952 03
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Begriff | Definition |
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Komageld | Das Komageld kann als Zusatzbaustein in der privaten Unfallversicherung vereinbart werden. Kopfverletzungen wie Schädel-Hirn-Traumata können bei Opfern von Unfällen zu einer länger andauernden Bewusstlosigkeit führen. Auch starke Reize können Koma-Patienten dann nicht aus ihrem Zustand wecken. Komata gelten als Anzeichen einer lebensbedrohenden Situation, müssen aber nicht zwingend tödlich verlaufen oder zu bleibenden Gesundheitsschäden führen. In einigen Situationen ist es sogar sinnvoll, einen Menschen zur Entlastung der Körperfunktionen in ein künstliches Koma, also eine Art Langzeit-Narkose, zu versetzen. Die private Unfallversicherung macht die Leistungen von den Verletzungen und dem allgemeinen Heilungsverlauf abhängig. Ob Krankenhaustagegeld oder Genesungsgeld gezahlt wird, hängt zum Beispiel von der Dauer der stationären Behandlung ab. Die Todesfallleistung wird in der Regel dann gezahlt, wenn das Unfallopfer innerhalb eines Jahres an den Folgen des Unfalls verstirbt. Ansonsten kommen je nach Grad der verbleibenden Schädigung Invaliditätsleistungen wie etwa eine Unfallrente in Betracht. Das Komageld kann in Ergänzung zum Krankenhaustagegeld als Tagesgeld für jeden Tag des unfallbedingten Komas oder künstlichen Komas vereinbart werden. Es ist möglich, das Komageld für künstliche Komata auf eine Mindestdauer zu beschränken. Generell können Vereinbarungen zum Komageld auf Mindest- und Höchstdauern begrenzt werden. Mit dem Komageld können Leistungen der privaten Pflege oder Besuche finanziert werden.
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