Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Konventionalstrafe

Eine Konventionalstrafe wird auch Vertragsstrafe oder Pönale genannt. Eine Konventionalstrafe wird fällig, wenn eine vertraglich vereinbarte Verpflichtung nicht oder nur unzureichend erfüllt wird. Es handelt sich bei der Konventionalstrafe also um ein finanzielles Druckmittel, um alle Vertragsparteien zur Einhaltung ihrer vertraglich vereinbarten Pflicht zu bewegen. Begeht eine Vertragspartei eine Vertragsverletzung oder einen Vertragsbruch, wird die vorher festgelegte Konventionalstrafe fällig. Die Vertragsstrafe dient somit zugleich der Sicherheit aller Vertragsparteien. Allerdings werden Konventionalstrafen eher von gewerblichen Vertragspartnern genutzt.

Die Zuwiderhandlungen, die zu einer Vertragsstrafe führen, können sowohl in einer Handlung als auch in einem Unterlassen bestehen. Geregelt werden Konventionalstrafen in § 339 BGB. Hier werden auch konkrete Vertragsstrafen für bestimmte Zuwiderhandlungen festgeschrieben. Hierzu gehören die Nichteinhaltung von Deadlines und Fristen, Verstöße gegen Geheimhaltungsvereinbarungen, Verstöße gegen Wettbewerbsverbote, Nichteinhaltung von Kündigungsfristen, unvollständige sowie unwahre Angaben bei Schadenfällen und das Verschweigen sowie Relativieren von gefahrenerheblichen bzw. risikoreichen Umständen vor dem Vertragsschluss. Vorgenannte Vertragsbrüche bedürfen nicht des gesonderten Nachweises, da die Vertragsverletzungen von Natur aus ersichtlich sind.

Konventionalstrafen können in ihrer Höhe individuell vereinbart werden. Bei Versicherungen orientiert sich die Höhe der Konventionalstrafe in der Regel an der Summe der monatlichen Prämien, wobei nur selten überhaupt Vertragsstrafen vereinbart werden.

Wichtig:
Konventionalstrafen fallen im Regelfall nicht unter den Schutz der Berufshaftpflichtversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung oder Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Eine Absicherung gegen die Zahlung von Entschädigungen oder Schadensersatz im Falle von unzureichend oder nicht erfüllten Verträgen ist jedoch über eine Berufshaftpflichtversicherung möglich.

 

Synonyme: Konventionsstrafe,Vertragsstrafe,Pönale