Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Legalzession

Die Legalzession ist eine Form der Schuldübernahme, bei der eine bestehende Schuld von einem Gläubiger auf einen anderen übertragen wird. Dabei geht die Schuld mit allen Rechten und Pflichten auf den neuen Gläubiger über. Dies kann beispielsweise bei einem Verkauf von Forderungen oder im Rahmen von Insolvenzverfahren vorkommen. Die Legalzession bedarf in der Regel keiner Zustimmung des Schuldners, da sie gesetzlich geregelt ist.

In welchen Gesetzen ist die Legalzession geregelt?
Die Legalzession ist in verschiedenen Gesetzen geregelt, die im Zusammenhang mit Versicherungen stehen. Dazu zählen das Versicherungsvertragsgesetz (VVG), das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und das Handelsgesetzbuch (HGB). Im VVG ist die Legalzession in § 53 geregelt und im BGB in den Paragraphen 398 bis 406. Im HGB findet sich die Legalzession in § 398, der die Abtretung von Forderungen im Handelsverkehr regelt.

Welche Voraussetzungen müssen für eine Legalzession erfüllt sein?
Für eine Legalzession müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

  1. Zum einen muss der Gläubiger eine Forderung gegen den Schuldner haben, die er abtreten möchte.
  2. Zum anderen muss der Dritte, an den die Forderung abgetreten werden soll, die Abtretung akzeptieren.
  3. Zudem muss die Abtretung in schriftlicher Form erfolgen und der Schuldner muss darüber informiert werden.

Welche Rechte und Pflichten hat der Dritte bei einer Legalzession?
Der Dritte, der die Forderung durch die Legalzession erhält, übernimmt alle Rechte und Pflichten des ursprünglichen Gläubigers. Das bedeutet, er hat das Recht, die Forderung einzufordern und der Schuldner ist verpflichtet, die Forderung an den Dritten zu begleichen. Der Dritte kann jedoch nicht mehr Rechte geltend machen als der ursprüngliche Gläubiger.

Welche Rolle spielt die Legalzession im Versicherungsbereich?
Im Versicherungsbereich spielt die Legalzession eine wichtige Rolle, da Versicherungen häufig Forderungen gegenüber ihren Kunden haben. Diese Forderungen können beispielsweise aus Schadensersatzansprüchen oder aus der Begleichung von Rechnungen für erbrachte Leistungen entstehen. Durch eine Legalzession können Versicherungen ihre Forderungen an Dritte abtreten, um schneller an ihr Geld zu kommen.

Welche Vorteile bietet die Legalzession für Versicherungen?
Die Legalzession bietet Versicherungen den Vorteil, dass sie ihre Forderungen schnell und unkompliziert an Dritte abtreten können. Dadurch können sie ihre Liquidität verbessern und müssen nicht lange auf die Begleichung ihrer Forderungen warten. Zudem können Versicherungen durch die Legalzession das Ausfallrisiko minimieren, da sie im Falle einer Insolvenz des Schuldners dennoch an ihr Geld kommen.

Welche Bedeutung hat die Legalzession für Versicherungsnehmer?
Auch für Versicherungsnehmer kann die Legalzession von Bedeutung sein. Denn durch die Abtretung der Forderung an einen Dritten, können sie unter Umständen schneller von ihrer Versicherung entschädigt werden. Zudem kann es für sie vorteilhaft sein, wenn die Versicherung ihre Forderung an einen professionellen Inkassodienst oder Rechtsanwalt abtritt, der sich um die Eintreibung der Forderung kümmert.

Welche Rolle spielt die Legalzession bei der Schadensregulierung?
Bei der Schadensregulierung spielt die Legalzession ebenfalls eine wichtige Rolle. Denn durch die Abtretung der Forderung an einen Dritten, kann die Versicherung schneller an ihr Geld kommen und somit auch den Schaden des Versicherungsnehmers schneller regulieren. Zudem können Versicherungen durch die Legalzession ihre Kosten für die Schadensregulierung senken, da sie nicht selbst für die Eintreibung der Forderung zuständig sind.

Wie wird die Legalzession im Versicherungsvertrag geregelt?
Die Legalzession wird in der Regel im Versicherungsvertrag geregelt. Hier wird festgelegt, unter welchen Voraussetzungen die Versicherung ihre Forderungen an Dritte abtreten kann. Auch die Rechte und Pflichten des Dritten werden in der Regel im Versicherungsvertrag festgehalten. Versicherungsnehmer sollten daher die Vertragsbedingungen genau prüfen, um über ihre Rechte und Pflichten im Falle einer Legalzession informiert zu sein.

Welche Alternativen gibt es zur Legalzession im Versicherungsbereich?
Im Versicherungsbereich gibt es neben der Legalzession auch andere Möglichkeiten, um Forderungen abzutreten.

  1. Eine Möglichkeit ist die Abtretung der Forderung an einen Inkassodienst oder Rechtsanwalt. Diese übernehmen die Eintreibung der Forderung und erhalten im Gegenzug eine Provision.
  2. Eine weitere Alternative ist die Abtretung der Forderung an eine Factoringgesellschaft, die die Forderung sofort gegen eine Gebühr aufkauft.

Zusammenfassung
Die Legalzession ist ein Vorgang, bei dem eine Schuld samt aller Rechte und Pflichten von einem alten auf einen neuen Gläubiger übergeht, oft ohne Zustimmung des Schuldners. Sie ist im Versicherungs-, Bürgerlichen und Handelsgesetzbuch geregelt. Für die Legalzession müssen eine bestehende Forderung, die Akzeptanz durch den Dritten und die schriftliche Form der Abtretung vorliegen. Im Versicherungswesen ermöglicht die Legalzession eine schnelle Forderungsübertragung, verbessert die Liquidität und minimiert das Ausfallrisiko. Versicherungsnehmer profitieren von einer potenziell schnelleren Schadensregulierung. Alternativ zur Legalzession können Forderungen auch an Inkassodienste oder Factoringgesellschaften abgetreten werden.

Synonyme: cessio legis,Forderungsübergang