Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

Hinweis:
Bei der hier hinterlegten Grafik handelt es sich um einen sogenannten "Affiliate-Banner". Verwenden Sie nun diesen Link/Banner und schließen dann z. B. einen Vertrag ab oder führen einen Kauf durch, so erhalten wir eine Provision vom Anbieter. Für Sie entstehen keine Nachteile beim Kauf, Vertrag oder Preis.

 

BegriffDefinition
Löschwasserschaden

Ein Löschwasserschaden kann durch eine Brandbekämpfung entstehen. Bei einem Brand löschen Feuerwehren das Feuer mit Wasser oder anderen Löschmitteln. Löschwasserschäden sind Wasserschäden, die durch das Löschwasser entstanden sind. Das Löschwasser kann sowohl die Bausubstanz als auch den Hausrat beschädigen oder zerstören. Neben der Verschmutzung durch Ruß und Rauch verursacht häufig die Brandbekämpfung mit Löschwasser oder Pulver umfangreiche Schäden.

Für die Regulierung von Löschwasserschäden kommen Hausratversicherungen, Wohngebäudeversicherungen und insbesondere Feuerversicherungen in Betracht. Eine Feuerversicherung schützt Immobilieneigentümer gegen Feuerschäden durch Feuer, Explosion, Brand und Blitzschlag. Über private und gewerbliche Immobilien hinaus können auch Betriebsgrundstücke und gewerbliches Inventar versichert werden. Die Feuerversicherung reguliert auch Schäden durch Brandstiftung und übernimmt die Kosten für die Behebung unmittelbarer Schäden. Zu den ebenfalls vom Versicherungsschutz umfassten sekundären Schäden gehört die Übernahme der Kosten für den Feuerwehreinsatz, die Beseitigung von Ruß- und eben auch Löschwasserschäden.

Gewerbliche Versicherungsnehmer profitieren des Weiteren von der Kostenübernahme der Betriebskosten bei einer durch den Brand bedingten Betriebsunterbrechung.