Begriff | Definition |
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Löschwasserschaden | Ein Löschwasserschaden kann durch eine Brandbekämpfung entstehen. Bei einem Brand löschen Feuerwehren das Feuer mit Wasser oder anderen Löschmitteln. Löschwasserschäden sind Wasserschäden, die durch das Löschwasser entstanden sind. Das Löschwasser kann sowohl die Bausubstanz als auch den Hausrat beschädigen oder zerstören. Neben der Verschmutzung durch Ruß und Rauch verursacht häufig die Brandbekämpfung mit Löschwasser oder Pulver umfangreiche Schäden. Für die Regulierung von Löschwasserschäden kommen Hausratversicherungen, Wohngebäudeversicherungen und insbesondere Feuerversicherungen in Betracht. Eine Feuerversicherung schützt Immobilieneigentümer gegen Feuerschäden durch Feuer, Explosion, Brand und Blitzschlag. Über private und gewerbliche Immobilien hinaus können auch Betriebsgrundstücke und gewerbliches Inventar versichert werden. Die Feuerversicherung reguliert auch Schäden durch Brandstiftung und übernimmt die Kosten für die Behebung unmittelbarer Schäden. Zu den ebenfalls vom Versicherungsschutz umfassten sekundären Schäden gehört die Übernahme der Kosten für den Feuerwehreinsatz, die Beseitigung von Ruß- und eben auch Löschwasserschäden. Gewerbliche Versicherungsnehmer profitieren des Weiteren von der Kostenübernahme der Betriebskosten bei einer durch den Brand bedingten Betriebsunterbrechung.
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