
Mietnomaden
| Begriff | Definition |
|---|---|
| Mietnomaden | Als Mietnomaden werden umgangssprachlich Personen bezeichnet, die eine Wohnung anmieten, obwohl sie bereits bei Vertragsabschluss nicht beabsichtigen, die vereinbarte Miete zu bezahlen. Der Begriff wird häufig mit gezieltem Einmietbetrug, erheblichen Mietrückständen und teilweise auch mit beschädigten oder vermüllten Wohnungen verbunden. Nicht jeder Mieter mit Zahlungsrückständen ist jedoch ein Mietnomade. Wer beispielsweise aufgrund von Arbeitslosigkeit oder Krankheit seine Miete nicht mehr bezahlen kann, handelt deshalb nicht automatisch betrügerisch. Für einen strafrechtlich relevanten Einmietbetrug kommt es insbesondere darauf an, ob bereits bei Vertragsabschluss eine vorsätzliche Täuschung vorlag. Woran können Vermieter Mietnomaden erkennen?Bei einem gezielten Einmietbetrug können falsche Angaben zu Einkommen oder Beschäftigung, gefälschte Unterlagen oder bewusst unzutreffende Angaben zur Zahlungsfähigkeit eine Rolle spielen. Solche Täuschungen lassen sich vor Vertragsabschluss allerdings nicht immer erkennen. Nach dem Einzug können Mietzahlungen ausbleiben und sich erhebliche Rückstände aufbauen. In einzelnen Fällen kommen Beschädigungen der Wohnung, zurückgelassener Unrat oder eine verweigerte Räumung hinzu. Diese Umstände beweisen für sich genommen jedoch keinen Betrug. Welche Schäden können Mietnomaden verursachen?Für Vermieter können neben ausgefallenen Mieteinnahmen weitere finanzielle Belastungen entstehen. Dazu gehören beispielsweise Kosten für die gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen, eine erforderliche Räumung, die Beseitigung von Beschädigungen oder die Entsorgung zurückgelassener Gegenstände. Wie hoch der tatsächliche Schaden ausfällt, hängt vom Einzelfall ab. Besonders belastend kann die Situation werden, wenn über längere Zeit Mieteinnahmen fehlen und gleichzeitig Finanzierungs- oder Bewirtschaftungskosten weiterlaufen. Wie können Vermieter vorbeugen?Eine sorgfältige Mieterauswahl kann das Risiko eines Einmietbetrugs verringern. Dabei müssen Vermieter die datenschutzrechtlichen Grenzen beachten. Nach der Orientierungshilfe der Datenschutzkonferenz vom Januar 2026 dürfen persönliche Angaben und Nachweise nur erhoben werden, soweit sie im jeweiligen Stadium der Mieterauswahl erforderlich sind. Einkommens- und Bonitätsnachweise kommen grundsätzlich erst in Betracht, wenn die Entscheidung für eine bestimmte Person als künftigen Vertragspartner gefallen ist, nicht bereits pauschal bei der ersten Besichtigung. Eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des bisherigen Vermieters kann zusätzliche Informationen liefern, ist aber nicht gesetzlich vorgeschrieben. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs besteht auch kein Anspruch des Mieters auf ihre Ausstellung (BGH, VIII ZR 238/08). Ihr Fehlen ist deshalb kein verlässlicher Hinweis auf einen Einmietbetrug. Eine vereinbarte Mietkaution bietet eine begrenzte finanzielle Sicherheit. Bei Wohnraummietverhältnissen darf sie nach § 551 BGB grundsätzlich höchstens drei Monatsmieten ohne die als Pauschale oder Vorauszahlung ausgewiesenen Betriebskosten betragen. Eine Geldkaution darf der Mieter in drei gleichen monatlichen Raten leisten. Die erste Rate ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig. Was können Vermieter bei Mietrückständen unternehmen?Bleiben Mietzahlungen aus, sollten Vermieter die Rückstände dokumentieren und zeitnah prüfen, welche rechtlichen Schritte möglich sind. Eine außerordentliche fristlose Kündigung kann nach § 543 Absatz 2 Nummer 3 BGB insbesondere bei erheblichen Mietrückständen zulässig sein. Bei zwei aufeinanderfolgenden Zahlungsterminen muss der Rückstand bei gewöhnlichen Wohnraummietverhältnissen grundsätzlich mehr als eine Monatsmiete betragen. Erstreckt sich der Rückstand über mehr als zwei Zahlungstermine, muss er mindestens zwei Monatsmieten erreichen. Bei einer fristlosen Kündigung wegen dieser gesetzlich geregelten Mietrückstände ist grundsätzlich keine vorherige Abmahnung erforderlich. Eine rechtzeitige Nachzahlung kann die fristlose Kündigung unter den Voraussetzungen des § 569 Absatz 3 Nummer 2 BGB allerdings unwirksam machen. Die Schonfrist endet grundsätzlich zwei Monate nach Eintritt der Rechtshängigkeit des Räumungsanspruchs. Eine zusätzlich wirksam erklärte ordentliche Kündigung wird durch eine solche Schonfristzahlung nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht automatisch unwirksam (BGH, VIII ZR 145/24). Räumt der Mieter nach wirksamer Beendigung des Mietverhältnisses nicht freiwillig, kann eine Räumungsklage notwendig werden. Vermieter dürfen die Wohnung nicht eigenmächtig räumen oder ohne rechtliche Grundlage die Schlösser austauschen. Bestehen konkrete Anhaltspunkte dafür, dass der Mieter bereits beim Vertragsabschluss vorsätzlich über seine Zahlungsbereitschaft oder Zahlungsfähigkeit getäuscht hat, kann außerdem eine Strafanzeige wegen Betrugsverdachts nach § 263 Strafgesetzbuch (StGB) in Betracht kommen. Ein bloßer Zahlungsrückstand genügt für den Nachweis eines Betrugs nicht. Welche Versicherungen können vor finanziellen Folgen schützen?Spezielle Mietnomadenversicherungen können unter bestimmten Voraussetzungen ausgefallene Mieteinnahmen und gegebenenfalls weitere Schäden absichern. Sie werden teilweise als besondere Form der Mietausfallversicherung angeboten. Welche Leistungen tatsächlich eingeschlossen sind, richtet sich nach den jeweiligen Versicherungsbedingungen. Nicht jeder Tarif übernimmt sowohl Mietrückstände als auch Beschädigungen der Wohnung oder Räumungskosten. Zudem können Wartezeiten, Selbstbehalte, Entschädigungsgrenzen und besondere Anforderungen an die Schadenmeldung gelten. Bereits bekannte Mietrückstände sind häufig nicht versicherbar. Ein ergänzender Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter kann bei entsprechend vereinbartem Vermieterrechtsschutz die Kosten versicherter rechtlicher Auseinandersetzungen übernehmen. Ausstehende Mietzahlungen selbst ersetzt diese Absicherung normalerweise nicht. Für Vermieter ist deshalb entscheidend, Mietausfälle, Schäden an der Immobilie und rechtliche Verfahrenskosten getrennt zu betrachten. Eine Versicherung kann einzelne Risiken begrenzen, bietet aber keinen vollständigen Schutz vor sämtlichen Folgen eines Einmietbetrugs. |