Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Negative Risikoauslese

Die negative Risikoauslese wird auch adverse Selektion genannt. Die negative Risikoauslese beschreibt eine Situation, die aufgrund unterschiedlicher Informationen bei Vertragsparteien vor einem Geschäft wie einem Kauf zustande kommen kann. Zum Tragen kommt die negative Risikoauslese immer dann, wenn vor Abschluss eines Vertrages eine Asymmetrie bei der Informationsverteilung zwischen den Parteien herrscht. Beide Parteien verfügen über unterschiedliche Informationen, wobei eine Partei einen Wissensvorsprung gegenüber der anderen Partei innehat. Eine andere Art der Ausprägung von asymmetrischen Informationen ist das Moral Hazard, also das moralische Risiko, das nach einem Vertragsabschluss eine Rolle spielen kann.

Durch eine ungleiche Informationsverteilung und dem Phänomen der negativen Risikoauslese kommt es auf dem Markt zur Verdrängung von Anbietern mit guter Qualität, da sich die Zahlungsbereitschaft von Kunden wegen der fehlenden Informationen reduziert. Die durchschnittliche Qualität der angebotenen Produkte sinkt, da sich Anbieter mit guter Qualität trotz potenzieller Käufer zurückziehen. Durch die fehlenden Informationen entsteht also eine negative Entwicklung auf beiden Seiten.

Eine negative Risikoauslese kann sich im Bereich der Versicherungen beispielsweise bei Krankenversicherungen entwickeln. Wenn die Versicherungsgesellschaft vor Abschluss des Vertrages keine Informationen über den Gesundheitszustand und andere relevante Merkmale potenzieller Versicherungsnehmer hat, wird ein Durchschnittstarif angeboten. Ein Glücksfall ist dies für Versicherungsnehmer mit einem hohen Gesundheitsrisiko. Für Versicherungsnehmer mit einem geringen Gesundheitsrisiko wirkt sich dies jedoch nachteilig aus. Der Tarif liegt über ihrer Zahlungsbereitschaft, sodass sie sich wahrscheinlich gegen einen Vertragsabschluss entscheiden.

Als Gegenmaßnahme gegen die negativen Risikoauslesen kommt ein Ausgleich der asymmetrisch verteilten Informationen vor einem Vertragsabschluss in Betracht. Um Risiken besser einschätzen zu können, erbitten Krankenversicherungen beispielsweise daher vorab die Beantwortung von Gesundheitsfragen.

Synonyme: adverse Selektion,Gegenauslese