Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Pferdehalter-Haftpflichtversicherung

Reiten ist ein beliebtes, aber nicht ganz ungefährliches Hobby. Ein Pferd zu halten geht mit dem Risiko einher, dass rund um das Tier erhebliche Schäden angerichtet werden könnten. Reißt sich ein Pferd zum Beispiel los, können sowohl Reiter, Dritte als auch das Tier selbst Schaden nehmen. Es kommt dabei nicht darauf an, ob den Halter ein Verschulden trifft. Da Pferdehalter grundsätzlich für alle von ihrem Tier angerichteten Schäden haften, sollte eine Pferdehalter-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

Eine private Haftpflichtversicherung kommt in der Regel nur für Schäden durch kleinere Haustiere auf. Größere Tiere wie Hunde oder Pferde müssen separat über eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abgesichert werden. Pferdehalter-Haftpflichtversicherungen schützen Pferdehalter vor den finanziellen Folgen eines durch ihr Tier verursachten Unfalls. Während in einigen Bundesländern der Abschluss einer Hundehalter-Haftpflichtversicherung zu den gesetzlichen Verpflichtungen gehört, ist die Pferdehalter-Haftpflichtversicherung keine Pflichtversicherung.

Welche Schäden von einer Pferdehalter-Haftpflicht abgesichert werden, ist vom Vertrag und Tarif abhängig. Bei der Haltung von Hengsten sollte auf die Versicherung von Deckschäden geachtet werden. Halter von Stuten sollten hingegen über eine inkludierte Absicherung potenzieller Fohlen nachdenken. Bei vergebenen Reitbeteiligungen oder bei Nutzung als Therapie- oder Schulpferd in einer Reitschule müssen fremde Reiter mitversichert werden. Hierfür werden spezielle Tarife angeboten.

Von einer Pferdehalter-Haftpflichtversicherung nicht umfasst sind Schäden, die dem Pferdehalter selbst entstehen; beispielsweise durch Abwurf beim Ausritt. Hierfür bedarf es einer privaten Unfallversicherung. Über den Pferdehalter hinaus sind durch die Pferdehalter-Haftpflicht alle Personen wie Tierhüter oder Fremdreiter abgesichert, die für das Pferd verantwortlich sind.