Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Prämie für eigene Rechnung

Eine Prämie oder ein Versicherungsbeitrag ist das Entgelt, das ein Versicherungskunde seiner Versicherung für die Übernahme des versicherten Risikos bezahlt. In der Individualversicherung werden Prämien nach dem Äquivalenzprinzip berechnet und setzen sich aus Risikoanteilen, Verwaltungsanteilen, Abschlusskostenanteilen, Sparanteilen und Gewinnaufschlägen zusammen. Je nach Versicherungssparte fallen zusätzlich auch Steuern an. Risikoanteile werden auch als Bruttorisikoprämien bezeichnet, die sich aus Nettorisikoprämien, Schadenbedarfsprämien und Sicherheitszuschlägen zusammensetzen. Nettorisikoprämien bestehen aus Schadenerwartungswerten und werden bei höheren Risiken durch Risikozuschläge ergänzt. Sparanteile fallen nur bei Versicherungsverträgen an, die auch Sparvermögen enthalten. Die gesamte Prämie wird als Bruttoprämie bezeichnet.

Im Zusammenhang mit der passiven Rückversicherung handelt es sich bei der Prämie für eigene Rechnung um die Versicherungsprämie, die dem Erstversicherer nach Anteilsabgabe an den Rückversicherer in Form einer Rückversicherungsprämie verbleibt. Die Prämie für eigene Rechnung ist also in diesen Fällen das Gegenteil der Bruttoprämie.

 

Synonyme: Prämie f.e.R.