Begriff | Definition |
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Produkt-Rückrufkostenversicherung | Hersteller, Händler und Importeure haben nach dem Produktsicherheitsgesetz die Pflicht, Produkte für Endverbraucher zurückzurufen sowie Schadenverhütungsmaßnahmen durchzuführen. Ziel des Produktsicherheitsgesetzes ist es, Personenschäden zu vermeiden, weil von einem Produkt ein Risiko ausgehen könnte. Aufsichtsbehörden können im Sinne des Verbraucherschutzes entsprechende Maßnahmen anordnen, für die die Hersteller, Händler und Importeure jedoch die Kosten übernehmen müssen – also die Produkt-Rückrufkosten, für die eine Produkt-Rückrufkostenversicherung aufkommen kann. Der Versicherungsschutz einer Produkt-Rückrufkostenversicherung umfasst in der Regel die gesetzliche Haftpflicht für Vermögensschäden, die durch einen durchgeführten oder auf behördliche Anordnung durchzuführenden Produktrückruf entstehen. Ursachen für den Produkt-Rückruf müssen vermutete oder festgestellte Mängel am Produkt sein. Bei den Produkten sind Erzeugnisse umfasst, die vom Versicherungsnehmer hergestellt, geliefert oder vertrieben worden sind. Des Weiteren sind auch Produkte von Dritten umfasst, die jedoch Bestandteile vom Versicherungsnehmer enthalten. Versicherungsnehmer profitieren auch dann vom Versicherungsschutz der Produkt-Rückrufkostenversicherung, wenn sie selbst einen Rückruf durchführen, um den gesetzlichen Rückrufverpflichtungen nachzukommen. Die Produkt-Rückrufkostenversicherung übernimmt die Vermögensschäden. Für Personen- und Sachschäden wird eine Betriebs- bzw. Produkthaftpflichtversicherung benötigt.
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