Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Produkt-Rückrufkostenversicherung

Hersteller, Händler und Importeure haben nach dem Produktsicherheitsgesetz die Pflicht, Produkte für Endverbraucher zurückzurufen sowie Schadenverhütungsmaßnahmen durchzuführen. Ziel des Produktsicherheitsgesetzes ist es, Personenschäden zu vermeiden, weil von einem Produkt ein Risiko ausgehen könnte. Aufsichtsbehörden können im Sinne des Verbraucherschutzes entsprechende Maßnahmen anordnen, für die die Hersteller, Händler und Importeure jedoch die Kosten übernehmen müssen – also die Produkt-Rückrufkosten, für die eine Produkt-Rückrufkostenversicherung aufkommen kann.

Der Versicherungsschutz einer Produkt-Rückrufkostenversicherung umfasst in der Regel die gesetzliche Haftpflicht für Vermögensschäden, die durch einen durchgeführten oder auf behördliche Anordnung durchzuführenden Produktrückruf entstehen. Ursachen für den Produkt-Rückruf müssen vermutete oder festgestellte Mängel am Produkt sein. Bei den Produkten sind Erzeugnisse umfasst, die vom Versicherungsnehmer hergestellt, geliefert oder vertrieben worden sind. Des Weiteren sind auch Produkte von Dritten umfasst, die jedoch Bestandteile vom Versicherungsnehmer enthalten.

Versicherungsnehmer profitieren auch dann vom Versicherungsschutz der Produkt-Rückrufkostenversicherung, wenn sie selbst einen Rückruf durchführen, um den gesetzlichen Rückrufverpflichtungen nachzukommen. Die Produkt-Rückrufkostenversicherung übernimmt die Vermögensschäden. Für Personen- und Sachschäden wird eine Betriebs- bzw. Produkthaftpflichtversicherung benötigt.