Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Reparaturkostenversicherung

Die Reparaturkostenversicherung fällt in der Regel in den Bereich der Kfz-Versicherungen. Eine Reparaturkostenversicherung übernimmt die Arbeitskosten und vollen oder anteiligen Materialkosten im Falle einer Reparatur. Die Reparaturkostenversicherung soll vor hohen Reparaturkosten schützen und das versicherte Fahrzeug stets einsatzbereit halten. Die Versicherung kann sich für private Fahrzeugführer, Käufer und Händler empfehlen. 

Zu Werbezwecken wird die Reparaturkostenversicherung gerne „Krankenversicherung für das Auto“ oder „Gebrauchtwagengarantie“ genannt. Beide Begriffe enthalten den Schutz vor teuren Reparaturen an einem Fahrzeug. Gegen feste Beiträge werden alle anfallenden Werkstattkosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme erstattet.

Als Ergänzung zur Kfz-Versicherung kann die Reparaturkostenversicherung auch für Verkäufer von Fahrzeugen Sinn machen, da sie Fahrzeuge aufwerten und besser am Markt etablieren kann. Auf der anderen Seite stehen Fahrzeugkäufer bei Vorhandensein der Versicherung auf der sicheren Seite, um sich bei Fahrzeugen vor Schäden und Mängeln an Gebrauchtwagen zu schützen. Dies insbesondere dann, wenn bei dem Fahrzeug die gesetzliche Gewährleistungspflicht von zwei Jahren bereits verstrichen ist.

Durch die Reparaturkostenversicherung sind Kfz-Fahrer und Halter nicht an die gesetzliche Gewährleistung gebunden. Die Versicherungsgesellschaft übernimmt Reparaturkosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Je nach Tarif und Variante kann bei der Reparaturkostenversicherung eine Selbstbeteiligung vereinbart werden. Häufig wird diese nach Fahrleistung gestaffelt und beschränkt sich lediglich auf die Materialkosten.

Eine Reparaturkostenversicherung übernimmt die Reparaturen am versicherten Fahrzeug und zwar unabhängig davon, wann die Mängel oder Defekte entstanden sind. Ersetzt werden die Lohnkosten und Materialkosten, wobei hier Arbeitszeitrichtwerte und unverbindliche Preisempfehlungen berücksichtigt werden müssen. Kommt es durch die Reparatur zu einer Wertverbesserung des Fahrzeuges, tragen Versicherungsnehmer die Differenz als Eigenanteil. Der Abschluss einer Reparaturkostenversicherung wird in der Regel von Fahrzeugkriterien wie Nutzung, Alter, Laufleistung, Zylinderanzahl und Motorisierung abhängig gemacht.

Wurde eine Reparaturkostenversicherung abgeschlossen, muss die Versicherung vor Beauftragung einer Reparaturwerkstatt informiert werden. Diese erteilt dann eine schriftliche Kostenübernahmebestätigung und Schadenfreigabe.