Begriff | Definition |
---|---|
Repräsentantenhaftung | Bei der Repräsentantenhaftung handelt es sich um das Haftungsverhältnis von Versicherungsnehmern für ihre Repräsentanten. Das Verhalten von Repräsentanten wird Versicherungsnehmern dabei so zu gerechnet, als hätten sie selbst so gehandelt. Haben Repräsentanten also einen Schaden herbeigeführt, eine Obliegenheit verletzt oder eine wichtige Handlung unterlassen, so kann der repräsentierte Versicherungsnehmer dafür in die Haftung genommen werden. Durch das Verhalten von Repräsentanten kann ein Versicherungsnehmer sogar den Versicherungsschutz verlieren. Bei vielen Versicherungsverträgen kommen auch Familienangehörige, Angestellte oder Dritte mit den versicherten Gegenständen in Berührung oder in die Benutzung. Führen Dritte einen Schaden herbei oder verletzen auferlegte Obliegenheiten, muss unter Berücksichtigung der Repräsentantenhaftung geprüft werden, ob der Versicherungsnehmer für den Schaden einzustehen hat. Zu den Repräsentanten gehören beispielsweise Menschen, die im Geschäftsbereich mit dem versicherten Risiko vertretungsweise an die Stelle des jeweiligen Versicherungsnehmers auftreten. Repräsentanten sind häufig befugt, selbstständig in einem gewissen Umfang für den Versicherungsnehmer zu handeln.
Zugriffe - 254 |