Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Rückgewährbeitrag

Ein Rückgewährbeitrag ist ein Konzept in der Unfallversicherung, das dem Versicherten einen Teil der gezahlten Beiträge bei Ablauf des Vertrags oder im Todesfall zurückerstattet. Diese Art der Versicherung ist attraktiv für diejenigen, die sich gegen Unfallrisiken schützen und gleichzeitig von der Möglichkeit einer Beitragserstattung profitieren möchten. Im Unterschied zu normalen Unfallversicherungen, die lediglich eine Auszahlung bei Unfallfolgen leisten, gewährt die Unfallversicherung mit Beitragsrückzahlung einen finanziellen Rückfluss an den Versicherungsnehmer.

Wie funktioniert ein Rückgewährbeitrag?
Bei einer Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückzahlung zahlt der Versicherungsnehmer regelmäßig Beiträge an den Versicherer. Diese Beiträge werden von diesem angelegt und erwirtschaften Zinsen. Im Falle eines Unfalls oder bei Vertragsablauf erhält der Versicherungsnehmer dann eine vorher festgelegte Summe ausbezahlt. Zusätzlich zu dieser Auszahlung erhält er auch einen Teil der gezahlten Beiträge zurück, den sogenannten Rückgewährbeitrag. Die Höhe dieses Beitrags ist im Versicherungsvertrag festgelegt und kann je nach Anbieter variieren.

Welche Vorteile bietet ein Rückgewährbeitrag?
Ein Rückgewährbeitrag bietet dem Versicherungsnehmer mehrere Vorteile.

  1. Zum einen erhält er im Falle eines Unfalls oder bei Vertragsablauf eine zusätzliche Auszahlung, die ihm dabei helfen kann, die finanziellen Folgen abzufedern.
  2. Zum anderen bietet der Rückgewährbeitrag eine gewisse Sicherheit, da der Versicherungsnehmer im Falle einer längeren Laufzeit des Vertrags auch bei vorzeitigem Vertragsende einen Teil der gezahlten Beiträge zurückerhält.
  3. Zudem können Versicherungsnehmer bei einer Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückzahlung von einer höheren Rendite profitieren, da die Beiträge angelegt und verzinst werden.

Welche Faktoren beeinflussen die Höhe des Rückgewährbeitrags?
Die Höhe des Rückgewährbeitrags hängt von verschiedenen Faktoren ab.

  1. Zum einen spielt die Laufzeit des Vertrags eine wichtige Rolle. Je länger der Vertrag läuft, desto höher fällt in der Regel auch der Rückgewährbeitrag aus.
  2. Zum anderen ist auch die Höhe der gezahlten Beiträge entscheidend. Je höher die Beiträge sind, desto höher ist auch der Rückgewährbeitrag.
  3. Zudem können auch die Verzinsung der Beiträge sowie die Kosten und Gebühren, die der Versicherer für die Verwaltung des Vertrags berechnet, die Höhe des Rückgewährbeitrags beeinflussen.

Wie wird der Rückgewährbeitrag besteuert?
Der Rückgewährbeitrag unterliegt der Besteuerung. Dabei gilt, dass die Auszahlung des Rückgewährbeitrags bei Vertragsablauf oder im Todesfall des Versicherten steuerfrei ist, wenn der Vertrag mindestens zwölf Jahre gelaufen ist. Ist der Vertrag kürzer als zwölf Jahre gelaufen, wird der Rückgewährbeitrag mit dem persönlichen Steuersatz des Versicherungsnehmers besteuert. Zudem können auch die gezahlten Beiträge steuerlich geltend gemacht werden.

Zusammenfassung
Ein Rückgewährbeitrag in der Unfallversicherung erstattet dem Versicherten bei Vertragsende oder Tod einen Teil der Beiträge zurück. Diese Versicherungsform bietet neben dem Schutz vor Unfallrisiken auch einen finanziellen Anreiz durch die Beitragsrückzahlung. Die Beiträge werden verzinst und je nach Vertragsdauer und Beitragshöhe variiert die Rückerstattung. Bei einer Laufzeit von mindestens zwölf Jahren ist die Auszahlung steuerfrei, andernfalls wird sie mit dem persönlichen Steuersatz besteuert.