Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.
Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.
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Begriff | Definition |
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Rückgewährbeitrag | Ein Rückgewährbeitrag ist ein Konzept in der Unfallversicherung, das dem Versicherten einen Teil der gezahlten Beiträge bei Ablauf des Vertrags oder im Todesfall zurückerstattet. Diese Art der Versicherung ist attraktiv für diejenigen, die sich gegen Unfallrisiken schützen und gleichzeitig von der Möglichkeit einer Beitragserstattung profitieren möchten. Im Unterschied zu normalen Unfallversicherungen, die lediglich eine Auszahlung bei Unfallfolgen leisten, gewährt die Unfallversicherung mit Beitragsrückzahlung einen finanziellen Rückfluss an den Versicherungsnehmer. Wie funktioniert ein Rückgewährbeitrag? Welche Vorteile bietet ein Rückgewährbeitrag?
Welche Faktoren beeinflussen die Höhe des Rückgewährbeitrags?
Wie wird der Rückgewährbeitrag besteuert? Zusammenfassung |