Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Sicherungsbedarf

Sicherungsbedarf bei Lebensversicherungen bezieht sich auf die Notwendigkeit, finanzielle Mittel zu reservieren, um zukünftige Verpflichtungen gegenüber Versicherungsnehmern erfüllen zu können. Dieser Sicherungsbedarf entsteht insbesondere bei Lebensversicherungen, bei denen Ausschüttungen aus dem bilanziellen Gewinn begrenzt werden.

Um den Sicherungsbedarf zu verstehen, ist es wichtig, zunächst die Funktionsweise von Lebensversicherungen zu betrachten. Diese Versicherungsform basiert auf dem Prinzip der Risikogemeinschaft, bei der eine Vielzahl von Versicherungsnehmern gemeinsam für die finanziellen Risiken des Einzelnen aufkommt. Die Versicherungsprämien, die von den Versicherungsnehmern gezahlt werden, fließen in einen gemeinsamen Pool, aus dem im Falle eines Versicherungsfalls die Leistungen an die Betroffenen erbracht werden. Dabei ist es von entscheidender Bedeutung, dass dieser Pool ausreichend gefüllt ist, um die zukünftigen Verpflichtungen gegenüber den Versicherungsnehmern erfüllen zu können.

In der Bilanz einer Lebensversicherungsgesellschaft werden die eingezahlten Prämien als Einnahmen verbucht und die zukünftigen Verpflichtungen gegenüber den Versicherungsnehmern als Verbindlichkeiten ausgewiesen. Der bilanzielle Gewinn einer Lebensversicherungsgesellschaft ergibt sich aus der Differenz zwischen den Einnahmen und den Verbindlichkeiten. Dieser Gewinn kann in der Regel nicht vollständig ausgeschüttet werden, da ein Teil davon für die Erfüllung der zukünftigen Verpflichtungen zurückgehalten werden muss. Dieser Teil wird als Sicherungsbedarf bezeichnet.

Der Sicherungsbedarf dient somit als finanzielle Reserve, um unvorhergesehene Ereignisse oder Schwankungen in der Kapitalanlage ausgleichen zu können. Diese Reserve ist von großer Bedeutung, da Lebensversicherungen in der Regel langfristige Verträge sind und die Versicherungsgesellschaften über einen längeren Zeitraum hinweg für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen sorgen müssen. Eine unzureichende Reserve kann daher zu finanziellen Engpässen führen und im schlimmsten Fall sogar die Insolvenz einer Versicherungsgesellschaft zur Folge haben.

Um sicherzustellen, dass der Sicherungsbedarf ausreichend ist, unterliegen Lebensversicherungsgesellschaften strengen gesetzlichen Vorgaben und Aufsichtsmaßnahmen. Diese umfassen unter anderem die regelmäßige Überprüfung der Finanzlage und der Kapitalanlagen sowie die Einhaltung bestimmter Mindestkapitalanforderungen. Auch die Höhe des Sicherungsbedarfs wird von den Aufsichtsbehörden festgelegt und kann je nach wirtschaftlicher Lage und Risikoprofil der Versicherungsgesellschaft variieren.