Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Sterbevierteljahresrente

Die Sterbevierteljahresrente der gesetzlichen Rentenversicherung ist eine Leistung, die im Todesfall eines Versicherten an dessen Hinterbliebene gezahlt wird. Sie ist Teil der gesetzlichen Rentenversicherung und dient dazu, die finanzielle Absicherung der Hinterbliebenen zu gewährleisten.

  • Höhe der Sterbevierteljahresrente
    Sie richtet sich nach verschiedenen Faktoren, wie zum Beispiel der Höhe der Rente des Verstorbenen, der Anzahl der hinterbliebenen Personen und deren Alter. Sie wird in der Regel für einen Zeitraum von drei Monaten gezahlt und beträgt 25 Prozent der Rente des Verstorbenen.

  • Die Sterbevierteljahresrente wird an folgende Hinterbliebene gezahlt
    Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner, Kinder unter 18 Jahren, volljährige Kinder in Ausbildung bis zum 27. Lebensjahr, Eltern des Verstorbenen, die von diesem finanziell abhängig waren, sowie geschiedene Ehepartner, die einen Versorgungsausgleich erhalten.

  • Anspruch auf die Sterbevierteljahresrente
    Der Berechtigung für die Auszahlung einer Vierteljahresrente im Todesfall liegt zugrunde, dass der Dahingeschiedene über einen Mindestzeitraum von fünf Jahren Beiträge zur staatlichen Alterssicherung geleistet hat. Weiterhin ist es erforderlich, dass der Tod des Beitragszahlers binnen eines Zeitfensters von 30 Tagen nach dem letzten Renteneingang erfolgt.

Es gibt jedoch auch Ausnahmen, in denen die Sterbevierteljahresrente trotz Nichterfüllung der oben genannten Voraussetzungen gezahlt werden kann. Zum Beispiel, wenn der Verstorbene aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit verstorben ist oder wenn er eine Rente wegen Erwerbsminderung bezogen hat.

Die Sterbevierteljahresrente wird von der Rentenversicherung automatisch an die Hinterbliebenen gezahlt, sobald der Tod des Versicherten gemeldet wurde. Es ist daher wichtig, dass die Angehörigen den Tod des Verstorbenen unverzüglich bei der Rentenversicherung melden, um mögliche Ansprüche nicht zu verlieren.

Zusätzlich zur Sterbevierteljahresrente können Hinterbliebene auch eine Witwen- oder Witwerrente beantragen, die in der Regel höher ausfällt als die Sterbevierteljahresrente. Diese wird jedoch nur an Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner gezahlt und ist von verschiedenen Faktoren abhängig, wie zum Beispiel der Dauer der Ehe oder dem Alter des Hinterbliebenen.