Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.
Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.
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Begriff | Definition |
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Teilwertverfahren | Das Teilwertverfahren ist ein Bewertungsverfahren, das auf dem Grundsatz der Vorsicht beruht. Es besagt, dass Vermögensgegenstände in der Bilanz zu dem niedrigeren Wert aus Anschaffungskosten oder Teilwert anzusetzen sind. Der Teilwert eines Vermögensgegenstandes ist dabei der Wert, den er am Bilanzstichtag auf dem Markt erzielen würde. Im Gegensatz zum Buchwert, der den Anschaffungskosten abzüglich Abschreibungen entspricht, berücksichtigt der Teilwert auch den aktuellen Marktwert des Vermögensgegenstandes. Somit spiegelt das Teilwertverfahren eine realistischere Bewertung wider und trägt zu einer besseren Transparenz der Vermögenslage eines Unternehmens bei. Anwendungsgebiete des Teilwertverfahrens in der Versicherungsbranche
Zusammenfassung |